Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
In unserer täglichen Praxis als Spezialist in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen werden wir mit häufig wiederkehrenden Fragen seitens unserer Kunden und Interessenten konfrontiert. Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragestellungen und zugleich die dazugehörigen Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung.
Vermieterrechtsschutz: Muss ich alle Wohnungen im selben Haus versichern?
Sind Sie Eigentümer von mehreren Wohnungen innerhalb eines Objektes, dann müssen alle Wohneinheiten in der Gesamtheit im Eigentümerrechtsschutz für vermietete Wohnungen versichert werden.
Dabei wird als ein Objekt jeweils eine postalische Anschrift gezählt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren postalisch getrennten Aufgängen, gilt somit jeder Aufgang üblicherweise als ein "Objekt".
Das herauspicken von Wohnungen mit problematischen Mietern innerhalb eines Objektes ist also nicht möglich. Hintergrund hierfür ist, dass der Vermieterrechtsschutz Versicherungsschutz nicht nur für Streitigkeiten Vermieter - Mieter aus dem Mietvertragsverhältnis bietet. Versicherungsschutz gilt auch als Eigentümer der Wohneinheiten und damit auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen z.B. im Rahmen der WEG.
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