Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherungen

Die Reise-Rücktrittsversicherung der Hanse-Merkur Reiseversicherung schützt vor Antritt der Reise. Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie die Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Optional kann mit dem Einschluss der Reiseabbruch-Versicherung auch der Abbruch der Urlaubsreise finanziell abgesichert werden.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ?

Die Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur schützt vor hohen Stornokosten, wenn die geplante Urlaubsreise auf Grund schwerer Krankheit oder anderen versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Sicher lohnt diese Versicherung sich nicht bei kurzen und preiswerten Reisen. Aber die Urlaubskosten sind in den letzten Jahren weltweit gestiegen. Und wer weit in die Welt hinaus möchte, der muss auch mit höhen Reisekosten rechnen.

Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert

Erstattet werden die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten, Umbuchungskosten oder Stornokosten, sofern ein versicherter Grund vorliegt. Versicherte Ereignisse sind z.B.:

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod oder schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen, Lockerung von Implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • u.e.m.

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

  • Der Versicherer ersetzt die vertraglichen Stornokosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 30,00 EUR je Person bei Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versichertes Ereignis vorliegt.
  • Vermittlungsentgelt je versicherte Person 100,00 EUR
  • zusätzlichen Hinreise-Kosten bei verspäteten Reiseantritt

Eine Selbstbeteiligung fällt in der Regel nicht an, ausgenommen hiervon sind ambulant behandelte Krankheiten. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.

Wie schnell kann ich eine Reise­rücktrittsversicherung abschließen ?
Bei uns jederzeit einfach online. Wie bei den meisten Gesellschaften muss auch hier spätestens 30 Tage vor Reiseantritt der Abschluss erfolgen. Die Versicherungspolice erhalten Sie innerhalb weniger Minuten nach dem Abschluss per E-Mail.

optional versicherbar in der Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherungsschutz kann durch Einschluss weiterer Bausteine, mit geringen finanziellen Aufwand, aufgewertet werden.

Camping-Urlaub-Plus Europa

Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes. Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft, je Nacht bis 100,00 EUR

Aktiv-Urlaub-Plus

Die Aktiv-Urlaub-Zusatzschutz ergänzt Ihre Reise-Rücktrittsversicherung in folgenden Fällen: Zusätzlich versichert ist Ihre unerwartete Sportunfähigkeit oder der mitreisenden Risikoperson. Bei erheblichem Schaden am Sportgerät von mind. 500,00 EUR

Corona Reiseschutz

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reise-Rücktrittsversicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) Weiterhin werden die Kosten übernommen bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjekts, z.B. durch Flughafenpersonal oder Vermieter) am Tag der Hinreise

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung bietet versicherte Leistungen ab Urlaubsantritt, sofern die Reise wegen versicherter Ereignisse abgebrochen werden muss.

Dabei erstattet der Versicherer den kompletten Reisepreises des ausgefallenen Urlaubs, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund in der ersten Hälfte, max. in den ersten acht Tagen, abbrechen müssen (ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen). Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an, ausgenommen sind ambulant behandelbare Krankheiten.

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