Internet-Rechtsschutz

Das Internet bietet viele Vorteile und ist auch aus dem privaten Bereich nicht mehr wegzudenken. Tatsächlich ist die Nutzung des Internets mit einer Vielzahl von rechtlichen Fallstricken verbunden. Das eigentliche Problem daran ist jedoch, dass viele Internetnutzer diese Fallstricke noch nicht einmal kennen. Dies kann im Ernstfall sehr teuer werden. Umfassenden Schutz bietet der Internetrechtsschutz.

Der Internetrechtsschutz und seine Leistungen

Abhängig vom Anbieter kann der Leistungsumfang im Internetrechtsschutz variieren. Dabei ist der Leistungsbaustein üblicherweise in der Privaten Rechtsschutzversicherung oder auch in der Firmenrechtsschutz integriert. Derzeit können folgende Leistungsmerkmale im Versicherungsschutz enthalten sein:

  • Vertragsverletzungen: Immer häufiger werden Einkäufe bei unterschiedlichen Anbietern über das Internet abgewickelt, angefangen von Kleidung über Elektroartikel, Hard- und Software sowie Kosmetikartikel bis zu Nahrungsmitteln. Dabei Fehlbuchungen und zu Vertragsverletzungen kommen, weil beispielsweise ein Artikel nicht oder beschädigt geliefert wurde.
  • Schadenersatz: Durch sogenannte Trojaner kann es Hackern gelingen, an persönliche Daten zu gelangen und diese unberechtigt zu nutzen, zum Beispiel für den Online-Einkauf oder für das Online-Banking. Der Internetrechtsschutz übernimmt die Kosten, wenn ein Dritter unbefugt an die Bankdaten des Versicherungsnehmers gelangt ist oder ein Unbefugter Waren auf Kosten des Versicherungsnehmers erwirbt.
  • Unterlassungsansprüche: Nicht selten kommt es im Internet zu Verleumdungen oder zu einem Identitätsklau. Auch dann ist es wichtig, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Internetrechtsschutz stellt sicher, dass die Rechte des Versicherungsnehmers durch Unterlassen in Zukunft gewahrt werden. Dazu gehört auch die Geltendmachung von dadurch entstandenen Schadenersatzansprüchen. Manche Versicherungsanbieter federn die psychologischen Folgen, die sich aus Cybermobbing ergeben, durch eine psychologische Beratung ab.
  • Löschdienst: Immer häufiger tauchen im Internet rufschädigende Inhalte auf. Ein spezialisierter Rechtsanwalt weiß, was dann zu tun ist, um die Inhalte löschen zu lassen.
  • Urheberrechtsverstöße: Der Internetrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in strafrechtlicher Hinsicht durch eine anwaltliche Beratung und Unterstützung, wenn gegen ihn wegen Urheberrechtsverstößen und wegen Mobbings ermittelt wird.

Insoweit kommt es bei allen, den Internetrechtsschutz betreffenden Sachverhalten darauf an, dass die Täter zur Rechenschaft und zur Verantwortung gezogen werden.

Schadenbeispiele - Internet-Rechtschutz

Sie müssen Forderungen aus einem über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrag (Gerichtsstand: USA) abwehren oder geltend machen.

Die von Ihnen per Internet in den USA bestellten Fachbücher haben nicht die versprochenen Inhalte und der Absender weigert sich, die Bücher zurückzunehmen.