Leistungsausschlüsse
Leistungsausschlüsse bedeuten in der Versicherungswirtschaft immer, dass der Versicherer in diesem konkreten Fall nicht haftet. Relevant sind Ausschlüsse im Kontext mit Personenversicherungen, unter anderem bei Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Deshalb ist es für Versicherungsnehmer wichtig, die allgemeinen und die besonderen beziehungsweise individuellen Versicherungsbedingungen genau zu lesen, in denen die Leistungsausschlüsse aufgeführt oder vereinbart sind.
Allgemeingültige Leistungsausschlüsse
"Keine Haftung" ist eine klare Formulierung in Versicherungsverträgen, die Leistungsausschlüsse kenntlich macht und den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbindet. Nicht immer muss es zu einem Leistungsausschluss kommen. Stattdessen können manche Sachverhalte, die für Versicherer besondere Risiken bergen, durch Risikozuschläge mitversichert werden.
Individuelle Leistungsausschlüsse
Leistungsausschlüsse können von genereller Bedeutung sein, sodass sie für alle Versicherungsnehmer gleichermaßen Gültigkeit haben. Neben generellen Leistungsausschlüssen gibt es auch individuelle Ausschlüsse. Sie gelten nur für den jeweiligen Versicherungsnehmer und werden als individuelle Vereinbarung in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Beispiele sind Leistungen, die mit Bezug auf eine Vorerkrankung des Versicherungsnehmers von der Leistungspflicht des Versicherers ausgenommen sind. Dann handelt es sich um eine Einzelfallregelung, die nur für den einzelnen Versicherungsnehmer relevant ist.
Die Entscheidung über Leistungsausschlüsse obliegt der Versicherung
Bereits mit der Antragstellung prüft die Versicherung, ob der Antragsteller in die Versicherung aufgenommen wird. Das geschieht meist auf der Grundlage von Gesundheitsfragen, die der Versicherungsnehmer wahrheitsgetreu beantworten muss. Sie geben Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand, über mögliche Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen und Allergien. Gesundheitsfragen werden insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt.
Bei Vorliegen risikoreicher Erkrankungen obliegt es dem Versicherer, den Antragsteller abzulehnen und ihm die Aufnahme in die Versicherung zu verweigern. Der Versicherer kann aber auch die Vorerkrankung von der Leistungspflicht ausschließen oder die Aufnahme mit der Zahlung eines Risikozuschlags verbinden. Leistungsausschluss und Risikozuschlag bedeuten für den Versicherungsnehmer, dass er trotz eines hohen Gesundheitsrisikos in die Versicherung aufgenommen wird.
Leistungausschlüsse beziehen sich nicht nur auf Vorerkrankungen. Ausgeschlossen ist eine Leistung regelmäßig auch dann, wenn der Versicherungsnehmer die Erkrankung vorsätzlich herbeiführt.