Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug

Eltern erhalten ab 2007 für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bisher wurde Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt.

Eine Übergangsregelung ist für Kinder des Geburtsjahrganges 1982 vorgesehen. Sie erhalten Kindergeld bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

Die Kinder der Jhargänge 1980 und 1981 sind von der Gesetzgebung nicht betroffen. Das Gleiche gilt für Kinder, die vor dem 01.01.2007 zwischen 25 und 27 Jhare alt waren und eine Behinderung erlitten haben, aufgrund deren sie sich nicht mehr selbst unterhalten können.

Der Grundwehrdienst bzw. Zivildienst kann wie bisher berücksichtigt werden.

Die Absenkung der Altersgrenze hat zahlreiche negative Auswirkungen auf die kindbedingten Sterfreibeträge wie z.B. im Beamtenrecht oder der Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz.

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