Neu: ROLAND Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Seit dem 1 8. August gilt das Allgemeine Gleichbehand­lungsgesetz (AGG).

Unternehmen, Selbstständigen, Hotels und Pensionen, Vermietern, Handwerkern, Arzten, Einzelhändlern — kurzum größeren und kleineren Betrieben aller Art — droht eine Klagewelle wegen tatsächlicher oder behaupteter Benachteiligung von Mitar­beitern und Kunden.

Ein Arbeitgeber lehnt einen Bewer­ber ab, der Vermieter einer Ferienwohnung möchte nicht an eine bestimmte Person vermieten — das alles kann ein juristisches Nachspiel haben. Immer dann, wenn diese Personen sich wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion sowie Weltan­schauung oder aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert fühlen.

 

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG bietet jetzt einen speziellen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Unternehmen und Selbstständige. Ihre gewerblichen und freiberuflichen Kunden können sich so gegen Ansprüche, die sich aus dem AGG ergeben, zur Wehr setzen. Das AGG orientiert sich an europäischen Antidiskriminie­rungsrichtlinien und hat weit reichende Folgen. Nicht nur Arbeitgeber können für diskriminierende Äußerun­gen und Handlungen gegenüber Mitarbeitern, Vorge­setzten, Kollegen sowie betriebsfremden Dritten zur Ver­antwortung gezogen werden. Auch bei so genannten Massengeschäften des täglichen Lebens kann eine ver­meintliche Diskriminierung zu Ansprüchen gegen den Anbieter, zum Beispiel einen Verkäufer oder Vermieter, führen. Vor allem mit Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld werden die Unternehmen konfron­tiert werden.

Der ROLAND Antidiskriminierungs-Rechts­schutz übernimmt die Rechtskosten zur Abwehr derarti­ger Ansprüche. Übrigens: Alle Niederlassungen eines Unternehmens im In- und Ausland sind bei ROLAND mitversichert.

Der Vorwurf einer Diskriminierung ist schnell ausgespro­chen. Und dann kann es sehr teuer werden. Der ROLAND Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ist in diesem Fall eine ideale Absicherung. Es ist möglich, den neuen Rechtsschutz an einen bereits bestehenden ROLAND Firmen-Rechtsschutz anzudocken oder ihn separat abzuschlie­Ren. Das neue Gesetz ist gerade in aller Munde. Nutzen Sie diese Chance!

Quelle: Roland Rechtsschutz Versicherung

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