Rechtsschutz für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern

Rechtsschutz für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern

Sofern Wohnungen oder Gewerbeeinheiten vermietet werden, ist der Abschluss einer Vermieterrechtsschutz Versicherung üblicherweise problemlos möglich. Hierzu bieten viele Rechtsschutzversicherer entsprechende Tarife an.

Jedoch wünschen die meisten Versicherer möglichst Vermietverhältnisse, welche von Vorn-herein auf Dauer angelegt sind. Mietobjekte bei denen naturgemäß mit ständig wechselnden Mietern zu rechnen ist, stellen aus Sicht vieler Versicherer ein erhöhtes Risiko dar und führen zu Prämienzuschlägen oder oftmals gar zur Ablehnung des beantragten Versicherungsschutzes.

Ein markantes Beispiel hierfür ist die Vermietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäuser.

Aber auch für derartige Risiken, der Vermietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, können wir Interessenten zwischenzeitlich eine entsprechende Rechtsschutzlösungen anbieten. Versichert sind hier Streitigkeiten aus dem Mietvertrag zur Ferienwohnung oder dem Ferienhaus. Aber auch Streitigkeiten im Zusammenhang des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Eigentümer des jeweiligen Objektes sind in der Police versichert. Bestimmte Ausschlüsse sind zu beachten, sofern z.B. eine gewerbliche Vermietung der Ferienwohnung vorliegt, oder beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermittlungsportal entstehen.    

Sie haben Interesse an einem Angebot zur Absicherung von Ferienobjekten innerhalb Deutschlands mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Zur Kalkulation der Versicherungsprämie benötigen wir einzig die durchschnittliche jährliche Miete aus dem Ferienobjekt. Bei mehreren Ferienwohnungen innerhalb eines Objektes sollte die Jahresmiete je Ferienwohnung angegeben werden.

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