Wenn der Mieter keine Miete zahlt …

Es gibt in Deutschland ungefähr 21 Millionen Mietverträge, über 60% sind private Vermietungen von Wohnungen.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus&Grund schätzt die Mietausstände in Deutschland auf über 2 Milliarden Euro jährlich.

Mietausfall ist eine Sache das Vermieter vermehrt trifft. Im Zusammenhang mit Vermietungen von Wohnungen werden bis zu 600 Mio. Euro von Mietern gewollt nicht gezahlt. In etwa 200 Millionen Euro der Mietschulden gehen auf das Konto von Mietnomaden. Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Vermieter schnell in finanzielle Notlagen bringen.

Denn fehlende Mieteinnahmen oder hohe Renovierungskosten , sind häufig nicht durch Rücklagen abgedeckt.

Eine rechtlich wirksame Räumungsklage dauert bis zu 12 Monate. Gerade bei Vermietern, die mit den Mieteinnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten oder die Immobilie finanzieren, kann dies zu einer ernst zu nehmenden Gefahr führen.

Mit der neuen, modernen RuV-MietschutzPolice bringt die Versicherung der Volks- und Raiffeisenbanken als einer der Ersten eine eigenständige Absicherung auf den deutschen Markt, die Vermieter von privat genutztem Wohnraum umfassend absichert. Gleichzeitig ergänzt die R+V perfekt das Angebot für Privatkunden (hier: Vermieter) in der Produktpalette rund um das Mietverhältnis. Insbesondere sei hier der Vermieterrechtsschutz zu nennen.

Eine derartige Absicherung können alle Vermieter abschließen, die bis dreißig Wohneinheiten vermieten. Der Internetmakler Finanzprofit >> bietet hierzu eine schnelle und leichte Antragsvariante. Für Großvermieter stellt die Versicherungsgesellschaft einen besonderen Tarif seit Januar 2012 zur Verfügung.

Abgesichert sind besonders Schäden am Vermögen des Eigentümers, welche dadurch entstehen, weil sein Mieter seinen vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt oder wegen „vertragsloser“ Inanspruchnahme der Wohnung nicht erfüllt.

Wichtige Vertragskennzeichen der neu angebotenen Versicherungspolice sind:

  • Mietrückstände ab Entstehung; rückwirkend maximal 6 Monate ab Schadenmeldung.
  • Nutzungsentgelt (inkl. Nebenkosten), für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Kündigung des Mietvertrags in der Wohneinheit bleibt.
  • Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit .
  • Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis zum Zeitwert.
  • Entgangene Mieteinnahmen für die Renovierungszeit, maximal 3 Monate.

 

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