Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Vertragsrechtsschutz)
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gehört zu den wichtigsten Leistungsbausteinen einer privaten Rechtsschutzversicherung. Er greift immer dann, wenn Streitigkeiten aus privaten Verträgen oder aus Rechten an beweglichen Sachen entstehen. Ob beim Kauf eines neuen Smartphones, einer mangelhaften Einbauküche oder nach einem Konflikt mit einem Handwerksbetrieb – dieser Baustein schützt Versicherte vor den oft erheblichen Kosten eines Rechtsstreits und ermöglicht die Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Was versteht man unter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht übernimmt – abhängig von den Versicherungsbedingungen – die Kosten für die gerichtliche und häufig auch außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Verträgen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
Versichert sind beispielsweise Streitigkeiten aus:
- Kaufverträgen
- Werkverträgen
- Dienstleistungsverträgen
- Reparaturaufträgen
- Leasingverträgen
- Mietverträgen über bewegliche Sachen
- Reiseverträgen
- Verträgen mit Telekommunikations- oder Energieversorgern
Darüber hinaus können auch Auseinandersetzungen über Eigentums- oder Besitzrechte an beweglichen Gegenständen unter den Versicherungsschutz fallen.
Warum ist dieser Baustein besonders wichtig?
Vertragsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Rechtsproblemen im privaten Bereich. Fast täglich schließen Verbraucher Verträge – beim Online-Shopping, das Buchen von Urlaubs-Reisen, bei Handwerkerleistungen oder beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Kommt es zu Mängeln oder Vertragsverletzungen, scheuen viele Betroffene den Rechtsweg aus Sorge vor hohen Prozesskosten.
Bereits bei einem Streitwert von wenigen Tausend Euro können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten schnell mehrere Tausend Euro betragen. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sorgt dafür, dass Versicherte ihre Rechte unabhängig vom finanziellen Risiko durchsetzen können.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht jeder Vertragskonflikt ist automatisch versichert. Häufig ausgeschlossen bzw. im Versicherungsschutz eingeschränkt sind beispielsweise:
- bereits vor Versicherungsbeginn entstandene Streitigkeiten (ausgeschlossen)
- vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverstöße (ausgeschlossen)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit (ausgeschlossen)
- Kapitalanlage- und Spekulationsgeschäfte (je nach Tarif eingeschränkt oder ausgeschlossen)
Die genauen Ausschlüsse ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Situation
Eine Familie lässt eine hochwertige Einbauküche montieren. Nach dem Einbau zeigen sich jedoch erhebliche Mängel, Schränke schließen nicht richtig und Elektrogeräte funktionieren nicht ordnungsgemäß. Trotz mehrfacher Aufforderung verweigert der Küchenbauer die Nachbesserung. Der Versicherte setzt seine Gewährleistungsansprüche mit Unterstützung eines Rechtsanwalts durch.
Hintergrund
Der Versicherungsschutz umfasst die Inanspruchnahme eines Anwaltes bis hin zu einer Gerichtsverhandlung. Vertragliche Streitigkeiten gehören mit zu den heufigsten Inanspruchnahmen einer Rechtsschutzversicherung. Weitere Beispiel Schädenfälle sind:
- Defektes E-Bike
- Streit mit einem Handwerksbetrieb
- Probleme nach einem Online-Kauf
Im Vertrags-Rechtsschutz besteht bei vielen Versicherern nach wie vor eine Wartezeit von 3 Monaten, was den rechtzeitigen Abschluss nötig macht. Er ist als Bestandteil des Privatrechtsschutzes i.d.R. automatisch mitversichert.
