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Private Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtsschutz

Es ist eine Zunahme der Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten zu verzeichnen. Dies geht einher mit stetig steigenden Kosten zur Durchsetzung der Interessen als Arbeitnehmer bzw. Angestellter / Beamter. Dank einer Arbeitsrechtsschutz Versicherung können Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren oftmals ohne finanzielles Risiko entgegengetreten werden. Denn üblicherweise trägt in der ersten Instanz jeder der Prozeßparteien vor dem Arbeitsgericht seine Kosten selbst. Die Zahl der Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind dabei vielfältig - ob Abmahnung, Kündigung, fehlerhafte Lohnabrechnung oder Aufhebungsvereinbarungen.

Aber auch für Arbeitgeber bietet die Arbeitsrechtsschutz als möglicher Bestandteil der Firmenrechtsschutz Versicherung eine wichtige Absicherung. 

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil folgender zum Vergleich stehender Rechtsschutzversicherungen:

Arbeitsrechtsschutz Vergleich - Vorteile Finanzprofit.de

Seit vielen Jahren hat sich Finanzprofit Versicherungsmakler auf die Rechtsschutzversicherung spezialisiert. Wir bieten große Auswahl an Rechtsschutzversicherungen und überprüfen den Markt regelmäßig auf die Möglichkeit, weitere Angebote in unser Portfolio aufzunehmen. Dank unseres innovativen Onlinevergleiches ist das Vergleichen einzelner Rechtsschutztarife schnell und unproblematisch möglich. Mit der Angabe von nur wenigen persönlichen Merkmalen erhalten Sie schnell eine Vielzahl an aktuellen Tarifen im Arbeitsrechtsschutz Vergleich angezeigt. Viele unserer angebotenen Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht zeichnen sich durch spezielle Sonderrabatte oder Deckungsinhalte aus. Und natürlich stehen unsere Experten telefonisch gern zur Verfügung, sofern es Rückfragen zum gebotenen Versicherungsschutz gibt.

Arbeitsrechtsschutz ist Kosten Schutz

Eine Arbeitsrechtsschutz hilft bei Streitigkeiten rund um das Anstellungs- oder Dienstverhältnis im Rahmen einer nichtselbständigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Im Leistungsfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:

  • Kosten des eigenen Anwaltes gemäß den gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Gerichtskosten
  • Kosten für bestellte Gutachter
  • Kosten für gerichtlich bestellte Zeugen
  • Kosten eines Gerichtsvollziehers
  • Kosten der Gegenseite, falls notwendig
  • vertraglich festgesetzte Mediationskosten

Allgemeine oder vorsorgliche Beratungen

Grundsätzlich gilt: Eine Beratung ohne Versicherungsfall ist im Allgemeinen nicht versichert. Die Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nur im Rahmen der Eintrittspflicht für einen versicherten Schadenfall. Jedoch stellen die meisten Rechtsschutzversicherer eine Anwaltshotline für ihre versicherten Kunden zur Verfügung. Hierrüber ist es auch möglich eine sog. vorsorgliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Schadenbeispiele - Arbeitsrechtschutz

Sie wollen z. B. Ansprüche aus Ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis durchsetzen, oder Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, und Sie halten diese Kündigung für ungerechtfertigt.

Sie kündigen Ihrer Haushaltshilfe wegen mangelhafter Leistungen.

Ein gekündigter Mitarbeiter verklagt Ihre Firma auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht. Das Verfahren endet mit einem Abfindungsvergleich. Für Ihr Unternehmen sind Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe entstanden.

Wegen Umstrukturierungsmaßnahmen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter versetzen. Dieser wehrt sich aber vor dem Arbeitsgericht und Sie einigen sich auf eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Trotz mehrmaliger Abmahnung kommt Ihre Mitarbeiterin weiterhin zweimal in der Woche zu spät. Um den Betrieb ordnungsgemäß durchführen zu können, brauchen Sie jedoch eine pünktliche Arbeitskraft. Nach drei Abmahnungen kündigen Sie den Arbeitsvertrag. Die Mitarbeiterin verklagt Sie auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht.

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil folgender zum Vergleich stehender Rechtsschutzversicherungen:

Aufhebungsvertrag

Hier hilft der Blick ins Kleingedruckte. Insbesondere sehr preiswerte Privatrechtsschutzversicherungen bieten zur Prüfung eines angebotenen Aufhebungsvertrages keinen Versicherungsschutz. Erst die konkrete Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers stellt die Eintrittspflicht der Rechtsschutz sicher. Allerdings haben in den letzten Jahren immer mehr Rechtsschutzversicherer ihre Bedingungen im Arbeitsrechtsschutz soweit aufgewertet, dass derartige Angelegenheiten bis zu einer bestimmten Höhe der Kostenübernahme mitversichert sind.

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann bei einem Neuabschluss nur mit einer vertraglich festgelegten Wartezeit abgeschlossen werden. Diese beträgt je nach Anbieter und Tarif zwischen 2 und 6 Monate. Bei den allermeisten Tarife gilt jedoch eine obligatorische Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Dies bedeutet, dass die Ursache für den Streit erst nach Ablauf der Wartezeit entstehen darf. (z.B. Zugang der Kündigung) Nur bei einem nathlosem Wechsel des Anbieters wird üblicherweise auf die Wartezeit in der Arbeitsrechtsschutz verzichtet.

Insolvenzverfahren des Arbeitgebers

Einige wenige Tarife der Arbeitsrechtsschutzversicherungen bieten eingeschränkten Versicherungsschutz, sofern über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil folgender zum Vergleich stehender Rechtsschutzversicherungen:

Kollektives Arbeitsrecht und Dienstrecht

Der Schwerpunkt liegt im Arbeitsrechtsschutz auf dem Individualarbeitsrecht, das das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Inhalt hat. Im Gegensatz dazu regelt kollektives Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen. Gemeint sind die Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Arbeitgeber vertreten. Im Wesentlichen betrifft das kollektive Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht, das im Arbeitskampfrecht geregelte Recht von Streiks und Aussperrungen sowie das im Betriebsverfassungsrecht normierte Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Merkmal des kollektiven Arbeitsrechts ist, dass ein Kollektiv von Arbeitnehmern betroffen ist und nicht der Arbeitnehmer als Einzelperson. Die Tarifautonomie ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, das die Tarifpartner dazu berechtigt, Tarifverträge eigenverantwortlich abzuschließen, die für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten und die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Das Betriebsverfassungsrecht ist ein innerbetriebliches Recht, das das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat, regelt.

Der Arbeitsrechtsschutz als möglicher Leistungsbaustein der Rechtsschutzversicherung sichert jedoch meist das kollektive Arbeitsrecht nicht mit ab.  Nur wenige Rechtsschutzversicherer bieten hierfür im Rahmen ihrer Tarife den passenden Versicherungsschutz.

Gibt es den Arbeitsrechtsschutz als Einzelvertrag ?

Die reine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist bei den meisten Versicherern nicht als Einzelvertrag versicherbar. Versicherungsschutz kann im Allgemeinen nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz oder dem Verkehrsrechtsschutz beantragt werden.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Wie in jeder anderen Versicherung auch, hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall wichtige Pflichten - sog. Obliegenheiten - zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. So sind alle kostenauslösenden Maßnahmen stets mit dem Versicherer abzustimmen. Vor dem Gang zum Anwalt sollten Sie grundsätzlich eine Deckungszusage ihres Rechtsschutzversicherers einholen. Ggf. sind Kopien von Schreiben der Gegenseite, Kündigungen, Mahnungen, Gerichtsschreiben, etc. dem Versicherer zu übersenden. Nur so kann dieser über seine Eintrittspflicht ordnungsgemäß entscheiden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht für Recht sorgen - sie kann nur die finanzielle Belastung für die Inanspruchnahme eines Anwaltes reduzieren. Sollte eine Kündigungsschutzklage beispielsweise keinen Erfolg bringen, so bleibt letztendlich nur die Suche nach einem neuen Job übrig. Hier bieten unterschiedlichste Suchportale, wie JOOBLE, entsprechende Leistungen an