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Private Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Kosten

Es gilt nach wie vor: Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht bekommen. Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, der hat auch die hohen Kosten eines Rechtsstreites als Kostenrisiko erst einmal zu tragen. Neben den Kosten des in Anspruch genommenen eigenen Anwaltes trägt die klagende Partei auch erst einmal das Kostenrisiko vor Gericht. Diese hohen Kosten eines Rechtsstreites sind elementare Gründe, weswegen viele Menschen darauf verzichten, ihr Recht juristisch durch zusetzen.

Hier macht sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bezahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen und auch gerichtlich bestellte Sachverständige.
Rechtsschutzversicherungen stellen jedoch sehr individuelle - für jeden Lebensbereich zugeschnittene - Absicherungen dar. Und so unterschiedlich der Umfang der Versicherung ist, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Kosten von Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherung Testsieger 2020

Wir bieten seit vielen Jahren verschiedenste Rechtsschutzversicherungen unseren Kunden. Für eine Rundum-Absicherung heben sich folgende Rechtsschutzversicherung Testsieger 2020 in unserem Vergleich hervor.

Gesellschaft Tarifmerkmale Preis p.a.
Concordia Tarif Sorglos; SB 300 € 275,00 €
Internet-Tarif N Wartezeit 2 Monate; SB 150 € 307,36 €
ÖRAG SB 300 € 269,32 €
Auxilia Tarif JURPRIVAT; SB 150 € 333,00 €
ARAG Tarif Komfort; SB 150 € 335,65 €

*) Grundlage: Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, erw.Straf-RS, Familientarif, Preise gelten inkl. Vers.Steuer (Stand 08.2020)

Kosten eines Rechtsstreites

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die gerichtliche Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien. Die Kosten eines Rechtsstreites richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens sowie der Art des Verfahrens. Üblicherweise trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.

Aber Vorsicht: Auch wer das Verfahren gewinnt kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden, wenn die unterliegende Partei die Kosten nicht bezahlen kann. Der Abschluss einer günstigen Rechtsschutzversicherung macht also für die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auch aus dieser Sicht einen echten Sinn.

Folgende Kosten deckt eine Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz bedeutet Kosten-Schutz bei Streitigkeiten im Privatbereich, Verkehrsbereich, Wohnungsbereich oder auch im beruflichen Bereich. Der Kostenschutz erstreckt sich dabei bis zur Höhe der Versicherungssumme. Für gängige Rechtsstreitigkeiten sollten die meisten am Markt angebotenen Rechtsschutzversicherungen über eine ausreichend hohe Versicherungssumme verfügen. Wer hier lieber auf "Nummer sicher" gehen will, wählt einen Anbieter mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Weiterhin erstreckt sich die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auf folgende Positionen:

  • Gerichtskosten
  • Honorare des eigenen Rechtsanwalts im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige, Gutachter und vorgeladene Zeugen
  • wenn notwendig, die Anwaltskosten der Gegenseite

Zu beachten ist, dass eine Kostenübernahme der Gebühren unter Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt. Diesen Abzug der Selbstbeteiligung wird der Rechtsschutzversicherer i.d.R. vom Kostenvorschuß oder dem erstmals überwiesenen Honorar an den Anwalt vornehmen.

Grundsätzlich übernehmen Private Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht im Rahmen der gesetzlichen Gebühren laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Ausnahme hierbei gilt im ggf. mitversicherten erweiterten Strafrechtsschutz oder auch Spezial-Straf-Rechtsschutz. Hier wird von vielen Rechtsschutzversicherern ein angemessenes Honorar des Anwaltes erstattet. Dies kann über die gesetzliche Gebührenregelung  hinaus erfolgen.

Keine Kostendeckung - Was ist zu tun ?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet für viele denkbare Streitigkeiten Kostenschutz. Jedoch kann es unterschiedlichste Gründe geben, dass Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten in einem anstehenden Rechtsstreit ablehnen - also eine Deckungsabsage erteilen. Die häufigsten Gründe, dass Versicherungsschutz versagt bleibt, können sein:

  • der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten
  • die Schadensursache lag innerhalb der Wartezeit zu Beginn des Vertrages
  • auf Grund eines Risikoausschlusses in der Rechtsschutz ist kein Versicherungsschutz gegeben
  • Rechtsschutzversicherung zahlt nicht wegen "Mutwilligkeit"
  • Rechtsschutzversicherung verwehrt Kostenschutz mangels Erfolgsaussichten

Unser Tipp: Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung in der Rechtsschutzversicherung ab, muss er dieses auch begründen. Hier sollte in Rücksprache mit dem beauftragten Rechtsanwalt der Sachverhalt noch einmal geprüft werden. Weiterhin lässt das Versicherungsrecht weitere Schritte zur Überprüfung des Kosten Schutzes zu.

  • Schiedsgutachten oder Stichentscheid
  • Sie wenden sich an den Ombudsmann der Versicherung
  • letztendlich wäre noch die Deckungsklage möglich