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Abbildung: KI-generiert
Es gilt nach wie vor: Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht bekommen.
Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, der hat auch die hohen Kosten eines Rechtsstreites als Kostenrisiko erst einmal zu tragen. Neben den Kosten des in Anspruch genommenen eigenen Anwaltes trägt die klagende Partei auch erst einmal das Kostenrisiko vor Gericht. Diese hohen Kosten eines Rechtsstreites sind elementare Gründe, weswegen viele Menschen darauf verzichten, ihr Recht juristisch durch zusetzen.
Hier macht sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bezahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen und auch gerichtlich bestellte Sachverständige.
Rechtsschutzversicherungen stellen jedoch sehr individuelle - für jeden Lebensbereich zugeschnittene - Absicherungen dar. Und so unterschiedlich der Umfang der Versicherung ist, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Kosten von Rechtsschutzversicherungen.
Wir bieten seit vielen Jahren verschiedenste Rechtsschutzversicherungen unseren Kunden. Für eine Rundum-Absicherung heben sich folgende Rechtsschutzversicherung Testsieger 2026 in unserem Vergleich hervor.
| Gesellschaft | Tarifmerkmale | Preis p.a. |
|---|---|---|
| Internet-Tarif N XXL | Wartezeit 2 Monate; SB 250 € | 307,44 € |
| ÖRAG | SB 300€ / 150€ | 308,50 € |
| Auxilia | Tarif JURPRIVAT; SB 400 € fallend | 268,00 € |
| ARAG | Tarif Komfort; SB 250 € | 324,52 € |
*) Grundlage: Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, erw.Straf-RS, Familientarif, Preise gelten inkl. Vers.Steuer (Stand 06.2026)
Informieren Sie sich über Kosten, Leistungen und wichtige Tarifmerkmale, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die gerichtliche Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien. Die Kosten eines Rechtsstreites richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens sowie der Art des Verfahrens. Üblicherweise trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Aber Vorsicht: Auch wer das Verfahren gewinnt kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden, wenn die unterliegende Partei die Kosten nicht bezahlen kann. Der Abschluss einer günstigen Rechtsschutzversicherung macht also für die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auch aus dieser Sicht einen echten Sinn.
Rechtsschutz bedeutet Kosten-Schutz bei Streitigkeiten im Privatbereich, Verkehrsbereich, Wohnungsbereich oder auch im beruflichen Bereich. Der Kostenschutz erstreckt sich dabei bis zur Höhe der Versicherungssumme. Für gängige Rechtsstreitigkeiten sollten die meisten am Markt angebotenen Rechtsschutzversicherungen über eine ausreichend hohe Versicherungssumme verfügen. Wer hier lieber auf "Nummer sicher" gehen will, wählt einen Anbieter mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Weiterhin erstreckt sich die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auf folgende Positionen:
Zu beachten ist, dass eine Kostenübernahme der Gebühren unter Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt. Diesen Abzug der Selbstbeteiligung wird der Rechtsschutzversicherer i.d.R. vom Kostenvorschuß oder dem erstmals überwiesenen Honorar an den Anwalt vornehmen.
Grundsätzlich übernehmen Private Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht im Rahmen der gesetzlichen Gebühren laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Ausnahme hierbei gilt im ggf. mitversicherten erweiterten Strafrechtsschutz oder auch Spezial-Straf-Rechtsschutz. Hier wird von vielen Rechtsschutzversicherern ein angemessenes Honorar des Anwaltes erstattet. Dies kann über die gesetzliche Gebührenregelung hinaus erfolgen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet für viele denkbare Streitigkeiten Kostenschutz. Jedoch kann es unterschiedlichste Gründe geben, dass Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten in einem anstehenden Rechtsstreit ablehnen - also eine Deckungsabsage erteilen. Die häufigsten Gründe, dass Versicherungsschutz versagt bleibt, können sein:
Unser Tipp: Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung in der Rechtsschutzversicherung ab, muss er dieses auch begründen. Hier sollte in Rücksprache mit dem beauftragten Rechtsanwalt der Sachverhalt noch einmal geprüft werden. Weiterhin lässt das Versicherungsrecht weitere Schritte zur Überprüfung des Kosten Schutzes zu.
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