Schadenfall Unfallversicherung

Meldepflicht

Jeder eingetretene Schaden muss dem Versicherer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Werden Todesfall-Leistungen beantragt, so gilt i.d.R. eine Meldefrist von 48 Stunden.

Abwicklung

Bei einem Unfall sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
  • Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.
  • Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,
  • Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.
  • Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.
  • Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.

Leistungshöhe

Für die Leistungshöhe ist der Grad der Invalidität maßgebend.

Die volle Leistung erhält nur, wer zu 100% invalide ist.

Gemessen wird der Grad der Invalidität des Unfallopfers auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder nach der sog. Gliedertaxe.

Je, nach Schwere der Verletzung zahlt der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme.