Versicherungsbedingungen

Die in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen werden als Versicherungsbedingungen bezeichnet. Sie haben die Aufgabe, den Inhalt des zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrags zu regeln. Die Versicherungsbedingungen sind bei den einzelnen Versicherungen meist einheitlich gestaltet. Abweichungen und anders lautende Regelungen werden nur in Ausnahmefällen vereinbart und sind auch nur in eingeschränktem Maße möglich. Neben den Versicherungsbedingungen gibt es auch gesetzliche Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Einfluss auf die Gestaltung von Versicherungsverträgen haben. Außerdem wird zwischen allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen differenziert.

Während die allgemeinen Versicherungsbedingungen den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und in einer Vielzahl von Verträgen Anwendung finden, beinhalten die besonderen Versicherungsbedingungen konkrete Vereinbarungen für den eigentlichen Versicherungsschutz. Die in einem Versicherungsvertrag formulierten Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, also von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber.