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Arten der Rechtsschutzversicherung

Es gibt verschiedene Policen in der Rechtsschutzversicherung, die unterschiedliche Bereiche absichern. Insoweit ist die Wahl der Policen in der Rechtsschutzversicherung davon abhängig, was rechtlich abgesichert werden soll.

Beispielhafte Aufzählung von Arten der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz im Privatbereich

Bei Streit im Privatrecht greift der Privatrechtsschutz, zu dem unter anderem rechtliche Auseinandersetzungen über Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten mit Versicherungen sowie Straf- und Bußgeldverfahren gehören.

Rechtsschutz im Arbeitsbereich

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, in denen unter anderem über Kündigungen, Abfindungen, Abmahnungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, über das Arbeitszeugnis oder ausbleibende Gehältern gestritten wird, werden über den Arbeitsrechtsschutz bzw. auch Berufsrechtsschutz abgesichert.

Rechtsschutz im Verkehrsbereich

Rechtsstreitigkeiten rund um den Straßenverkehr und um das Thema Auto können über den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt werden. Beim Verkehrsrechtsschutz kommt es auch darauf an, dass alle Familienmitglieder in den Versicherungsschutz einbezogen werden, wobei es auch spezielle Singletarife gibt.

Rechtsschutz im Wohnungsbereich

Für Mieter und Eigentümer von Wohnungen gibt es den Wohnungsrechtsschutz. Häufige Konfliktfälle sind hier Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Mieterhöhungen, Schadenersatzforderungen und Nebenkostenabrechnungen.
Für Eigentümer von Wohnungen erstreckt sich der Versicherungsschutz gleichfalls auf Streitigkeiten im Rahmen der Eigentümergemeinschaft oder auch dem Wohnungsverwalter z.B. in Bezug auf fehlerhafte Abrechnungen.

Eigentümer von Einfamilienhäuser benötigen diesen Schutz bei Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht oder das eigene Grundstück betreffende Angelegenheiten.

Rechtsschutz für die Praxis- oder Gewerbeeinheit

Eigentümer oder Mieter von Gewerbeeinheiten oder Praxisräumen sichern sich über den Immobilienrechtsschutz für Streitigkeiten ab, die in diesem Zusammenhang entstehen können. Sind die Gewerberäume gemietet, sind oftmals selbige Streitigkeiten gegeben, wie auch bei der Anmietung von Wohnungen.

Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen oder Gewerbeobjekten

Wer Immobilien vermietet muss den Vermieterrechtsschutz abschließen.
Hier unterscheiden die Versicherer überwiegend in

  • vermietete Wohnungen
  • vermietete Gewerbeeinheiten

Der Versicherungsschutz umfasst Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis selbst, aber auch Streitigkeiten aus der Eigenschaft als Eigentümer der Immobilie sind versichert.

Rechtsschutz für Ärzte und andre Heilberufe

Ärzte oder andere im Heil- und Gesundheitswesen angesiedelte Berufsgruppen können über eine Heilberuferechtsschutz bzw. Rechtsschutzversicherung für Ärzte umfassend den privaten sowie beruflichen Bereich absichern.

Hierbei handelt es sich um speziell für diese Berufsgruppen zugeschnittenen Versicherungsschutz.

Rechsschutz für Selbständige und Firmen

Wer als beruflich selbständig tätige Person einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nach geht, findet im Firmenrechtsschutz eine umfangreiche Absicherung betroffener Risiken. In der Regel sind Firmenrechtsschutzversicherungen als Pakete sehr umfangreich gestaltet und bieten in weiten Bereichen umfassenden Schutz. Durch Abwahl einzelner Versicherungsbereiche kann die Prämie reduziert werden und der Versicherungsschutz auf gewünschte Bereiche eingeschränkt werden.

Wir empfehlen bei Absicherung eine Beratung bei einem Experten um Fehler im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Manager Rechtsschutz

Führungskräfte, Manager und andere Leitungskräfte juristischer Personen unterliegen einer Vielzahl an Gefahren, wo ggf. auch eine rechtliche Auseinandersetzung folgen kann.  Der Manager-Rechtsschutz bietet bei Wahl Schutz in folgenden Bereichen:

  • Vermögenschadenrechtsschutz
    bietet Managern z.B. Schutz sofern dem Manager vorgeworfen wird, der Gesellschaft Vermögenschäden zugeführt zu haben. (z.B. durch Fehlentscheidungen, Unterlassen, etc.)
    Nicht zu verwechseln mit der D&O Versicherung, welche derartige Schäden letztendlich befriedigt.

  • Anstellungsvertragsrechtsschutz
    Spezialrechtsschutz, da die Arbeitsgerichte bei Manager - auf Grund ihres Anstellungsvertrages zur Gesellschaft - nicht zuständig sind. Die Folgen sind bei derartigen Streitigkeiten wesentlich höhere Kosten z.B. für Rechtsanwälte, Gericht und ggf. Gutachter

  • Managerstrafrechtsschutz
    Die Verantwortung von Führungskräften steigt. Damit auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Der Manager-Straf-Rechtsschutz bietet dem Manager die Möglichkeit, sich im Ernstfall gegen den Vorwurf einer Straftat verteidigen zu können.