Berufs-Vertrags-Rechtsschutz

Freiberuflich tätige Personen, Selbständige oder Inhaber von Unternehmen sehen sich oftmals der Situation ausgesetzt, rechtliche Interessen für das jeweilige Unternehmen durchsetzen zu müssen. Sei es, dass Rechnungen von Kunden nicht beglichen werden, oder es Streit mit einem Lieferanten gibt. Die Durchsetzung rechtlicher Interessen kann in Abhängigkeit vom Gegenstandswert viel Geld kosten.

Der Berufs Vertrags Rechtsschutz ist als Ergänzung zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für Selbständige oder auch als Bestandteil der Ärzterechtsschutzversicherung versicherbar. Dieser bietet Versicherungsschutz bei der Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.

Hierunter fallen vertragliche Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Auftraggebern oder Lieferanten des Versicherungsnehmers aus den dem Unternehmenszweck betreffenden Verträgen.

Versicherbare Berufsgruppen

Leider ist diese durchaus sinnvolle Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung nicht für alle selbständigen Berufsgruppen versicherbar. Nur sehr wenige Versicherer bieten überhaupt entsprechende Versicherungslösungen hierfür an.

Firmen Vertrags Rechtsschutz in der Firmenrechtsschutzversicherung

Für gewerbliche Unternehmen und selbständig tätige Personen ist der Einschluss einer derartigen Rechtsschutzversicherung nur in seltenen Fällen möglich. Für bestimmte Berufsgruppen bieten einzelne Rechtsschutzversicherer spezielle Versicherungslösungen an. So finden Unternehmen z.B. folgender Branchen mit der Firmen Vertrags Rechtsschutz preiswerte Gesamtlösungen:

Berufs-Vertragsrechtsschutz für freiberuflich Tätige

Für freiberufliche Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer werden ebenfalls spezielle Gesamtlösungen in der Rechtsschutzversicherung geboten. Insbesondere dem Aspekt der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird im Spezialrechtsschutz für Steuerberater Rechnung getragen.

Berufs-Vertragsrechtsschutz für Heilberufe

Die wenigsten Einschränkungen gibt es für die Berufsgruppe der Heilberufler und niedergelassenen Ärzte. Hierfür bieten wir einen speziellen Vergleich der Rechtsschutzversicherung für Ärzte an. Weiterhin versicherbar sind

  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten
  • Tierärzte
  • Zahnärzte, Zahntechniker,Ärzte
  • Heilpraktiker
  • Optiker,
  • Apotheken
  • ambulante Pflegedienste
  • u.a.m.

Andere hier nicht benannte Berufsgruppen können nur in Verbindung mit einer individuellen Risikoanfrage hinsichtlich Abschluss einer Firmenvertragsrechtsschutz geprüft werden.

Selbstbeteiligung oder Mindeststreitwert

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz wird derzeit mit verschiedenen Selbstbeteiligungen oder Mindeststreitwerten angeboten.

Je nach Gewerbe und Jahresumsatz des Unternehmens kann eine Streitwertuntergrenze festgelegt werden. Diese kann zwischen 500 Euro und mehreren 1000 Euro variieren. Damit werden für das gewerbliche Unternehmen insbesondere streitwertintensive, somit auch kostenintensive und ggf. existenzbedrohende Rechtsstreitigkeiten abgesichert.

Andere Anbieter realisieren im gewerblichen Berufsvertragsrechtsschutz hohe Selbstbeteiligungen. Übliche vertraglich vereinbarte Selbstbehalte bewegen sich je nach Gewerbe zwischen 500 Euro und 5000 Euro.

Umfang des Firmen Vertrags Rechtsschutzes

Versicherungsschutz im Berufsvertragsrechtsschutz ist im Allgemeinen nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben. Damit sind außergerichtliche Maßnahmen, z.B. der Versuch der gütlichen Einigung nicht versichert.

Firmenvertragsrechtsschutz Beispiele Schadenfall

Zahlungsausfall Partyservice

Ein Betrieb für Partyserice liefert zu einer Geburtstagsfeier mit 80 Gästen das Abend-Buffet. Trotz mehrmaliger Erinnerungen und Mahnungen bleibt die Zahlung der Rechnung seitens der Kundschaft offen. Für das kleine Cateringunternehmen ein schmerzlicher finanzieller Verlust. Letztendlich endet alles in einem Rechtsstreit vor Gericht. Die Kosten hierfür werden durch den Firmenvertragsrechtsschutz übernommen.

Rechnungskürzung Handwerksbetrieb

Herr M. betreibt ein kleines Handwerksunternehmen mit 9 engagierten Mitarbeitern. In der Nachbarstadt übernimmt Herr M. einen Auftrag zu Umbau Arbeiten an einem Einfamilienhaus. Die vertragsmäßigen Arbeiten umfassen ein Volumen von 50 000 Euro. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die übliche Rechnungslegung. Der Auftraggeber macht jedoch nicht nachvollziehbare Mängel in der Ausführung der Arbeiten geltend und kürzt die Rechnung um 25%. Eine Kürzung, die für Herrn M. nicht akzeptabel ist. Trotz vieler Bemühungen, eine gütliche Lösung zur finden, blieb letztendlich nur der Klageweg vor Gericht. Die Kosten hierfür werden durch den Firmenvertragsrechtsschutz übernommen.