Berufs-Vertrags-Rechtsschutz
Freiberuflich tätige Personen, Selbständige oder Inhaber von Unternehmen sehen sich oftmals der Situation ausgesetzt, rechtliche Interessen für das jeweilige Unternehmen durchsetzen zu müssen. Sei es, dass Rechnungen von Kunden nicht beglichen werden, oder es Streit mit einem Lieferanten gibt. Die Durchsetzung rechtlicher Interessen kann in Abhängigkeit vom Gegenstandswert viel Geld kosten.
Der Berufs Vertrags Rechtsschutz ist als Ergänzung zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für Selbständige oder auch als Bestandteil der Ärzterechtsschutzversicherung versicherbar. Dieser bietet Versicherungsschutz bei der Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Hierunter fallen vertragliche Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Auftraggebern oder Lieferanten des Versicherungsnehmers aus den dem Unternehmenszweck betreffenden Verträgen.
Umfang des Berufsvertragsrechtsschutzes
Versicherungsschutz im Berufsvertragsrechtsschutz ist im Allgemeinen nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben. Damit sind außergerichtliche Maßnahmen, z.B. der Versuch der gütlichen Einigung nicht versichert.
Weitere Leistungen der Berufsvertragsrechtsschutz sind bspw.:
Kostendeckung für Gerichte und Gerichtsvollzieher
Die Vertragsrechtsschutz trägt die entstehenden Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechte für Gerichtskosten oder Kosten für Gerichtsvollzieher
Entschädigung für Sachverständige, Zeuginnen und Zeugen
Sind vom Gericht zur Klärung des Sachverhaltes Zeugen oder Sachverständige vorgeladen, dann werden auch diese Kosten getragen.
Deckung der Kosten Ihres Prozessgegners
Sollten Sie in einem Prozess verpflichtet werden, die Kosten Ihres Prozessgegners zu tragen, kommt Ihr Vertragsrechtsschutz dafür auf.
Berufsvertragsrechtsschutz - die versicherbaren Berufsgruppen
Berufsvertragsrechtsschutz für gewerbliche Unternehmen
Für gewerbliche Unternehmen und selbständig tätige Personen ist der Einschluss einer derartigen Rechtsschutzversicherung nur in seltenen Fällen möglich. Für bestimmte Berufsgruppen bieten einzelne Rechtsschutzversicherer spezielle Versicherungslösungen an. So finden Unternehmen z.B. folgender Branchen mit der Firmen Vertrags Rechtsschutz preiswerte Gesamtlösungen:
- Elektroinstallation
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Juweliere
- KFZ Betriebe
- Heizungs-, Klima- und Sanitärhandwerk
- bestimmte Einzelhandelsunternehmen
- Unternehmen im Bereich Friseure, Fitnesstudios, Kosmetik, u.a.m.
Berufsvertragsrechtsschutz für freiberuflich Tätige
Für freiberufliche Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer werden ebenfalls spezielle Gesamtlösungen in der Rechtsschutzversicherung geboten. Insbesondere dem Aspekt der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird im Spezialrechtsschutz für Steuerberater Rechnung getragen.
Berufs-Vertragsrechtsschutz für Heilberufe
Die wenigsten Einschränkungen gibt es für die Berufsgruppe der Heilberufler und niedergelassenen Ärzte. Hierfür bieten wir einen speziellen Vergleich der Rechtsschutzversicherung für Ärzte an. Weiterhin versicherbar sind
- Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten
- Tierärzte
- Zahnärzte, Zahntechniker,Ärzte
- Heilpraktiker
- Optiker,
- Apotheken
- ambulante Pflegedienste
- u.a.m.
Selbstbeteiligung oder Mindeststreitwert
Der Berufs-Vertrags-Rechtsschutz wird derzeit mit verschiedenen Selbstbeteiligungen oder Mindeststreitwerten angeboten.
Je nach Gewerbe und Jahresumsatz des Unternehmens kann eine Streitwertuntergrenze festgelegt werden. Diese kann zwischen 500 Euro und mehreren 1000 Euro variieren. Damit werden für das gewerbliche Unternehmen insbesondere streitwertintensive, somit auch kostenintensive und ggf. existenzbedrohende Rechtsstreitigkeiten abgesichert.
Andere Anbieter realisieren im gewerblichen Berufsvertragsrechtsschutz hohe Selbstbeteiligungen. Übliche vertraglich vereinbarte Selbstbehalte bewegen sich je nach Gewerbe zwischen 500 Euro und 5000 Euro.
Berufsvertragsrechtsschutz Beispiele Schadenfall
Situation
Herr M. betreibt ein kleines Handwerksunternehmen mit 9 engagierten Mitarbeitern. In der Nachbarstadt übernimmt Herr M. einen Auftrag zu Umbau Arbeiten an einem Einfamilienhaus. Die vertragsmäßigen Arbeiten umfassen ein Volumen von 50 000 Euro. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die übliche Rechnungslegung. Der Auftraggeber macht jedoch nicht nachvollziehbare Mängel in der Ausführung der Arbeiten geltend und kürzt die Rechnung um 25%. Eine Kürzung, die für Herrn M. nicht akzeptabel ist. Trotz vieler Bemühungen, eine gütliche Lösung zur finden, blieb letztendlich nur der Klageweg vor Gericht. Die Kosten hierfür werden durch den Firmenvertragsrechtsschutz übernommen.
Hintergrund
Die Kosten bei derartigen gerichtlichen Auseinandersetzung können sehr hoch ausfallen. Nicht jeder Selbständige oder jede kleine Firma ist in der Lage derartige zusätzliche Kosten zu tragen. Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen, die gewerbliche Tätigkeit betreffend, ist ausschl. über den Berufsvertragsrechtsschutz versichert. Weitere Beispiel Schädenfälle sind:
- Zahlungsausfall Partyservice, trotz ordnungsgem. Leistungserbringung
- Handwerker besteht auf seinem Geld und muss den Werklohn vor Gericht einklagen.
In den letzten Jahren sind die Preise im Berufsvertragsrechtsschutz gefallen. Zudem kommen nun viel mehr Gewerbetreibende in den Genuss überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten.
