Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung ist übersetzt eine Versicherung gegen schwere Krankheiten, die in Deutschland erst seit 1993 zum Vertrieb zugelassen ist. Die Bezeichnung ist insoweit irreführend, weil nicht nur schwere Erkrankungen versichert werden, sondern auch andere Vorkommnisse.

Die versicherten Risiken und die Tarifmerkmale einer Dread-Disease-Versicherung

Zu den versicherten Risiken einer Dread-Disease-Versicherung gehören schwere Erkrankungen, zum Beispiel die Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose, Krebs, Arthritis, Lebererkrankungen und Lungenerkrankungen. Versichert werden können auch bestimmte Vorkommnisse wie Schlaganfall oder Herzinfarkt sowie die Folgen schwerer Unfälle. Keine Berücksichtigung finden i.d.R. hingegen orthopädische sowie psychische Erkrankungen. Die Höhe der Beitragszahlungen orientiert sich an den Faktoren, die für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblich sind. Dazu gehören das Alter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Versicherungssumme, die Laufzeit sowie mögliche Vorerkrankungen. Vorerkrankungen können wie bei Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen auch dazu führen, dass der Versicherer einen Zuschlag erhebt, dass er einen Ausschluss vertraglich vereinbart oder die Aufnahme in die Versicherung ablehnt. Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen ist es möglich, weitere Bausteine in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für den Todesfallschutz oder den Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz.

Wann eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll ist

Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Alternative für die Verbraucher, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) aufgenommen werden. Sie kann aber auch eine sinnvolle Ergänzung zu einer vorhandenen BU-Versicherung sein. Im Gegensatz zu einer BU-Versicherung wird mit Eintritt des Versicherungsfalls keine monatliche Rente ausgezahlt. Stattdessen erhält der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag, nachdem die Diagnose gestellt wurde und unabhängig davon, ob dadurch seine Arbeitskraft eingeschränkt ist oder nicht. Mit diesem Geld lassen sich unter anderem medizinische Zusatzkosten oder eine bedarfsgerechte Umgestaltung der vier Wände zumindest teilweise finanzieren.

Die steuerliche Behandlung der Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung kann im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass die Höchstbeträge für die Sozialversicherung noch nicht ausgeschöpft sind. Anderes gilt für Unternehmen, die die Versicherungsbeiträge als Betriebseinnahmen steuerlich in Abzug bringen können. Mit Eintritt des Versicherungsfalls ist die Auszahlung der Versicherungssumme für Privatpersonen steuerfrei.