Gebäudeversicherung Sturmschaden
Sturmschäden gehören zu den Standardleistungen einer Wohngebäudeversicherung. Versichert sind in der Regel Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie Dach, Fassade, Fenstern, Rollläden oder Antennenanlagen.
Sturm- und Hagelschäden zählen seit Jahrzehnten zu den häufigsten Naturgefahren in der Wohngebäudeversicherung. Die Anzahl der Schäden schwankt von Jahr zu Jahr erheblich und wird maßgeblich von einzelnen schweren Unwetterereignissen beeinflusst. Rund 70 % des langfristigen Schadenaufwands aus Sturm- und Hagelereignissen entfallen auf Wohngebäude. Damit stellen Gebäude den mit Abstand größten Anteil der versicherten Sturm- und Hagelschäden dar.
Wann gilt die Sturmversicherung
Als Sturm gilt versicherungsrechtlich meist eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort, was einer Windgeschwindigkeit von etwa 62 km/h entspricht. Kann die Windstärke am Schadenort nicht direkt nachgewiesen werden, genügen häufig auch Indizien wie umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer in der unmittelbaren Umgebung. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Tipp für Hauseigentümer
Moderne Wohngebäudeversicherungen bieten häufig einen erweiterten Sturmschutz. Einige Premiumtarife verzichten auf den strengen Nachweis einer Windstärke von mindestens 8 Beaufort oder leisten zusätzlich bei weiteren wetterbedingten Schäden. Beim Tarifvergleich lohnt es sich daher, nicht nur auf den Beitrag, sondern insbesondere auf den Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen zu achten.
