Gebäudebeschädigung

Kosten für die Reparatur von Gebäudebeschädigungen im Bereich der Wohnung infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat sowie durch Vandalismus nach einem Einbruch sind in der Hausratversicherung versichert.

Beispiel:
Reparaturkosten für eine durch einen Einbruch beschädigte Haustür.