Mit der richtigen Versicherung den Hausrat absichern

Die Absicherung durch eine Hausratversicherung ist in Deutschland längst nicht gang und gäbe, geschweige denn Pflicht. Dadurch riskieren immer noch viele Haushalte im Falle eines Schadens, welcher durch ein Feuer oder einen Blitzschlag verursacht wurde, den finanziellen Ruin. Aber auch wenn entsprechende Vorkehrungen bereits getroffen wurden, ist die Deckungssumme in den Policen oftmals zu niedrig angesetzt worden.

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Bedeutung der groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

Nur wenige Tarife am Markt bieten die Möglichkeit, grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der Hausratversicherung einzuschließen. Schon der unbeaufsichtigt brennende Adventskranz, der einen Zimmerbrand verursacht, kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. In über 90 % der am Markt üblichen Hausrat-Tarife, ist die grobe Fahrlässigkeit nicht oder nur sehr begrenzt versichert. Dadurch entsteht eine nicht zu unterschätzende Deckungslücke. Hat der Versicherungsnehmer etwa ein Feuer grob fahrlässig verursacht, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Hier kann es schnell um Summen von mehreren tausend Euro gehen.

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Nachweispflicht bei Diebstahl

Bei Entwendung eines Tresors ist ein separater Nachweis über den Diebstahl der im Tesor befindlichen Dinge notwendig zu führen.

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Wie macht man sein Haus einbruchsicher ?

Einbruchdiebstahl ist traurigerweise für Kriminelle in Deutschland nach wie vor eine lohnende Sache. Laut Polizeistatistik wird nicht einmal jeder fünfte Fall aufgeklärt. Dabei ereignet sich etwa alle vier Minuten irgendwo in Deutschland ein Einbruch. Aber nicht nur der Verlust der ge­stohlenen Sachen schmerzt, häufig gibt es auch Vandalismus-Schäden an Haus und Möbeln. Und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden ist zugleich unersetzbar.

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Erweiterung der Versicherungsbedingungen um Einschluss der groben Fahrlässigkeit

In der Hausratversicherung hat der Versicherer die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu versagen, wenn der Schaden durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

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