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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile gehören in der Hausratversicherung nicht zu den versicherten Sachen und sind nicht mitversichert.
Versicherungsschutz besteht für Gebäudebestandteile über die Wohngebäudeversicherung.
Gebäudebestandteile können jedoch zu versichertem Hausrat werden, wenn diese von dem Versicherungsnehmer als Mieter in das Gebäude auf seine Kosten eingefügt worden sind und er die Gefahr hierfür trägt. So kann beispielsweise Tapete zum Hausrat gehören, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter angebracht hat oder Gebäudebestandteil sein, wenn der Versicherungsnehmer Eigentümer der Wohnung ist oder der Eigentümer die Gefahr für die Tapete trägt.