Firmenversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer brauchen verschiedene Arten von Versicherungen. Aufgrund der hohen Komplexität ist es nicht immer einfach, die notwendigen, und für das jeweilige Unternehmen passenden Geschäftsversicherungen auszuwählen. Versicherbar sind ganz unterschiedliche Bereiche, die sich in unterschiedliche Risikogruppen unterteilen lassen. Doch welche Risiken gehören zu den wichtigsten und welcher Versicherungsschutz steht jeweils zur Verfügung? Hier sind Antworten auf drängende Fragen.
Geschäftsversicherungen: Zur Absicherung zahlreicher Unternehmensrisiken
Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer sollten die möglichen Risiken kennen, denen sie in ihrem Business ausgesetzt sind. Die in Betracht kommenden Geschäftsversicherungen lassen sich in Bezug auf mögliche Risiken in vier unterschiedliche Gruppen unterteilen.
- Zunächst einmal geht es um die persönliche Absicherung des Unternehmers, der sich eigenverantwortlich gegen Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit und den Todesfall versichern muss.
- Zweitens schützen Geschäftsversicherungen das betriebliche Vermögen des Unternehmers, das zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Brandschäden, Wasserschäden, durch einen Defekt der Betriebselektronik und damit einhergehende Produktionsausfälle oder durch Datenverlust geschädigt werden kann.
- Ein dritter und ebenfalls wichtiger Bereich der Geschäftsversicherungen ist die Absicherung von Schäden gegenüber Dritten. Dazu gehören die Haftung wegen Vertragsbruchs, wenn zum Beispiel ein Produkt nicht geliefert oder eine Dienstleistung nicht erbracht werden kann, und die Haftung wegen einer fehlerhaften Beratung.
- Der vierte Bereich der Geschäftsversicherungen befasst sich mit der Absicherung von Risiken der Mitarbeiter. Dazu zählt der Versicherungsschutz im Falle von Krankheit, von Berufsunfähigkeit, wegen eines Unfalls oder im Todesfall, aber auch die Altersvorsorge.
Aufgrund der ganz eigenen Betriebsstrukturen von Unternehmen ist es schwierig, verbindliche Aussagen darüber zu treffen, welche Geschäftsversicherungen die richtige Absicherung sind. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an, wobei sich die Wahl der Geschäftsversicherungen sowie die Höhe und der Umfang des Versicherungsschutzes auch an den finanziellen Möglichkeiten orientieren.
Die wichtigsten Geschäftsversicherungen: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und die Inhaltsversicherung
Zu den wichtigsten Geschäftsversicherungen gehören die Berufshaftpflicht, die Betriebshaftpflicht und die Inhaltsversicherung. Manchmal sind die Grenzen zwischen beiden Versicherungen fließend, sodass bisweilen Unklarheit darüber herrscht, in welchen Schadensfällen die Betriebshaftpflicht und in welchen die Berufshaftpflicht greift. Das gilt insbesondere für Angebote von Versicherern, die Elemente beider Versicherungsarten enthalten.
1. Die Berufshaftpflicht: Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
Die Berufshaftpflicht schützt Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer vor Haftungsansprüchen Dritter, die diese nach einem durch den Gewerbetreibenden verursachten Schaden geltend machen. Es gilt der Grundsatz: "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler".
- Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass die vom Steuerberater erstellten Bilanzen fehlerhaft und Steuernachzahlungen im sechsstelligen Bereich anfallen. Das geht zu Lasten des Steuerberaters, der mit einer Schadenersatzklage seines Mandanten rechnen darf, die ihn seine Existenz kosten kann. Weil diese Fehler und andere Fehler horrende Schadenersatzforderungen der Geschädigten nach sich ziehen können, ist die Berufshaftpflicht für einige Berufsgruppen zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt insbesondere für Freiberufler, die beratend tätig sind, zum Beispiel für Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater und Steuerberater.
- Ähnlich hohe Schadenersatzforderungen können auch Ärzte und weitere Berufsgruppen treffen. Kann ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, so sehen sich auch Ärzte Schadenersatzforderungen von Patienten gegenüber, die abhängig von den Folgen schnell den sechs- oder siebenstelligen Bereich erreichen können. Ohne eine Berufshaftpflicht bedeutet das das finanzielle Aus. Gleiches gilt zum Beispiel für Architekten, Statiker und Ingenieure. Stürzt ein Gebäude aufgrund von Schneemassen ein, kommen dadurch Menschen zu Schaden oder gar ums Leben und ist dafür eine fehlerhafte Statik verantwortlich, dann werden die Verantwortlichen finanziell und auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen. Dann drohen nicht nur Haftstrafen, sondern auch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Menschen kann eine Berufshaftpflicht nicht wieder lebendig machen. Doch sie kann zumindest den finanziellen Schaden abfedern. Die Berufshaftpflicht bietet Schutz vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bei Dritten verursacht hat.
- Gleiches gilt für handwerkliche Berufe, bei deren Ausübung Fehler gemacht oder Schäden verursacht werden können. Beim Umbau eines Bades wird eine Wasserleitung angebohrt, die das Haus unter Wasser setzt. Beim Abriss eines Hauses wird versehentlich das Nachbarhaus beschädigt, oder beim Abladen von Betonröhren wird ein Fahrzeug zerstört. Das sind nur einige Beispiele, in denen eine Berufshaftpflicht den Schaden trägt. Auch Dienstleister sind beruflichen Gefahren ausgesetzt. Ein Kunde beißt beim Bäcker in ein Brötchen, in dem sich ein Steinchen befindet, das den Zahn des Kunden beschädigt. Dem Frisör entgleitet das Behältnis mit der Farbe, sodass die Designerbluse einer Kundin ruiniert wird. Bei kleineren Vorfällen ist es die Summe der Schadenersatzforderungen, die die Liquidität eines Unternehmens in Gefahr bringen kann.
Im Unterschied zur Betriebshaftpflicht, die Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für seine Mitarbeiter bietet, sichert die Berufshaftpflicht nur Einzelpersonen ab, und das ist regelmäßig der Versicherungsnehmer. Die Kosten für die Berufshaftpflicht hängen maßgeblich von der Art des Berufs und seiner Ausgestaltung ab. Unter Berücksichtung der berufsspezifischen Risiken bieten die Versicherer verschiedene Tarife in der Berufshaftpflicht an.
2. Betriebshaftpflicht: Versicherungsschutz auch für die Mitarbeiter
Die Betriebshaftpflicht ist eine freiwillige Versicherung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer, die einen großen Teil der Risiken für Schäden absichert, die aus dem Betrieb einer selbstständigen Tätigkeit resultieren. Die Betriebshaftpflicht versichert das Unternehmen vor Vermögensschäden, die die Folge von Personenschäden oder Sachschäden sind. Auch wenn die Betriebshaftpflicht eine freiwillige Versicherung ist, gehört sie zu den wichtigsten Geschäftsversicherungen, da über sie auch die Mitarbeiter versichert sind. Die Betriebshaftpflicht ist für alle Branchen wichtig ganz egal, ob es sich um den Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk, um einen Bürobetrieb oder eine Dienstleistungsgesellschaft handelt. In der Gastronomie und Hotellerie sind es die Küchenausstattung, der Wellnessbereich und die übrige Einrichtung, denen hohe Investitionskosten zugrunde liegen und die das Betriebsvermögen ausmachen. Die finanziellen Folgen im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung ohne die Betriebshaftpflicht sind unvorstellbar. Gleiches gilt für das Handwerk, das ohne teure Maschinen und Werkzeug nicht auskommt. Die Betriebshaftpflicht schützt auch die Mitarbeiter eines Gewerbebetriebes. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab und entfaltet ihren Versicherungsschutz sowohl vor Ort beim Kunden als auch in der Betriebsstätte.
3. Die Inhaltsversicherung: Versicherungsschutz für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Ebenso wichtig wie Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht ist die Inhaltsversicherung. Der Wert eines Unternehmens orientiert sich maßgeblich an der technischen und kaufmännischen Betriebsausstattung. Über eine Inhaltsversicherung kann die gesamte Betriebseinrichtung versichert werden einschließlich der Vorräte und der Waren. Die Inhaltsversicherung versichert auch gegen Datenverlust. Das gilt für Softwareprogramme, für Kundendaten sowie für Auftrags- und Inventarlisten, die zum Beispiel durch einen Sachschaden beschädigt oder zerstört werden können. Die Inhaltsversicherung schützt nicht nur gegen Schäden, die bei klassischen Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel entstehen können. Die Inhaltsversicherung kann auf weitere Schadensereignisse ausgedehnt werden. Zu den Versicherungsleistungen der Inhaltsversicherung gehören Schäden, die durch eine Einbruch, Raub, Glasbruch, eine Leckage von Wasserlöschanlagen sowie innere Unruhen entstanden sind. Über die Inhaltsversicherung können auch Elementarschäden versichert werden.
Neben den bereits genannten Geschäftsversicherungen - Inhaltsversicherung, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht - gibt es weitere Geschäftsversicherungen, mit denen weitere Risiken eines Unternehmens versichert werden können. Beim Abschluss von Geschäftsversicherungen kann es kostengünstiger sein, Versicherungspakete abzuschließen.