günstige Gebäudeversicherung vergleich

Sparpotenzial Gebäudeversicherung

Sie sind stolzer Eigentümer eines eigenen Wohngebäudes und ärgern sich über ständig steigende Preise in der Wohngebäudeversicherung? Oder wurden auch Sie bereits Opfer einer Sanierungsmaßnahme durch Ihren Versicherer?

Die Folgen einer früheren Niedrigpreispolitik macht vielen Gebäudeversicherungen zu schaffen. Hinzu kommen steigende Reparaturkosten für schadenbetroffene Gebäude, eine zunehmende Anzahl von Unwetterkatastrophen, aber auch die seit Jahren anhaltende Kapitalmarktschwäche führen zu einem Mißverhältnis zwischen Prämien und Schadenaufwendungen der Versicherer.

Die Folgen verspüren Versicherungskunden sehr schnell: Nicht mehr lukrative Versicherungsverträge der Gebäudeversicherung werden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, Bestandsaktionen oder Bestandskündigungen durch die Versicherer aufgekündigt. Aber auch jeder einzelne Vertrag bürgt die Gefahr einer Kündigung durch den Versicherer. Da genügen manchmal bereits 2-3 kleinere Schäden innerhalb weniger Jahre.

Unsere Antwort: Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden

Sicher, auch wir können Preissteigerungen für die kommenden Jahre nicht verhindern. Aber unsere Gebäudeversicherung Ohne Wenn und Aber zeigt neben der Versicherbarkeit vieler Risiken  zudem hervorragende Deckungseinschlüsse auf. Damit ist in bestimmten Grenzen auch eine Gebäudeversicherung trotz Vorschäden realisierbar.

Hier können Sie mit wenigen Klicks Gebäudeversicherungen im Vergleich berechnen:

Produktmerkmale unserer Testsieger Gebäudeversicherung

  • Risikoträger ist ein bekannter großer deutscher Versicherer
  • Kleinstschäden bis 500 Euro bleiben bei der Vorschadenprüfung weitgehend unberücksichtigt,
  • auch bei mehreren Vorschäden ist eine Annahme realisierbar
  • versicherbar sind denkmalgeschützte Gebäude sowie selbstgenutzte Wochenendhäuser
  • versicherbar sind weiterhin vermietete Ferienhäuser oder selbstgenutzte Ferienhäuser

Mehr Information in Sachen Gebäudeversicherung

Fallbeispiele: So hilft eine Gebäudeversicherung

Leistungsumfang Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt hauptsächlich drei Gefahren ab.

Schäden durch Feuer

Das Feuer Risiko schließt folgende grundsätzliche Schäden ein:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

Darüber hinaus ist es heute über viele Gebäudeversicherungen möglich, auch weitere Gefahren zu versichern. Hier hilft der Blick ins jeweilige Bedingungswerk. Zu nennen sind z.B.:

  • Sengschäden
  • Nutzwärmeschäden
  • Überspannungsschäden bei Gewitter

Schäden durch Leitungswasser

Versicherungsschutz wird geboten bei bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bzw. damit verbundenen Schläuchen. Aber auch der Austritt von Wasser aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Heizungsanlage sind mitversichert.

Alternde Rohrleitungen sind in Deutschland Ursache Nummer 1 für die steigende Zahl an Leitungswasserschäden. Laut Statistik des GDV hatten deutsche Versicherer in der Gebäudeversicherung im Jahr 2016 insgesamt 1,15 Millionen Schäden mit einer Gesamtschadenhöhe von 2,3 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Schäden durch Sturm

Die Schadenaufwendungen infolge von Sturmschäden sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dabei sind vielen Menschen die Stürme "Kyrill" und "Friederike" sicher noch in trauriger Erinnerung.

Der Versicherungsschutz greift bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/Stunde entspricht. Ist die Windgeschwindigkeit nicht feststellbar, gilt der Versicherungsschutz, sofern in der Umgebung des geschädigten Gebäudes weitere Sturmschäden an intakten Gebäuden entstanden sind.

Nicht selten gehen mit starken Stürmen auch Hagelschläge nieder. Die hierdurch entstandenen Schäden an den versicherten Gebäuden werden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung getragen.

Gebäudeversicherung Versicherungssumme

Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist entscheidend für einen korrekten Versicherungsschutz. Eine zu gering bemessene Versicherungssumme führt automatisch zu einer Unterversicherung im Leistungsfall und damit zu entsprechenden Abschlägen in der Schadenregulierung.

Es gibt jedoch keine Standardlösung für die Berechnung der korrekten Versicherungssumme des Wohngebäudes. Abweichungen in den Tarifwerken der einzelnen Versicherer tragen hierzu bei. Somit sollte sich auch niemand auf allgemeingültige Ausführungen, z.B. aus dem Internet, verlassen und zur Sicherheit lieber die Hilfe eines Versicherungsexperten hinzuziehen. Nur dieser hat i.d.R. Zugriff auf die Annahmebedingungen und Tarifbestimmungen der jeweils angebotenen Gebäudeversicherungen.

Die nach wie vor häufigste Variante ist die Nutzung des Versicherungswertes 1914. Bautyp des Hauses, Ausstattungsmerkmale und Wohnfläche ergeben einen Versicherungswert, welcher Grundlage der Prämienberechnung ist. Einige Versicherer berechnen ausschließlich auf Grundlage der Wohnfläche und Nutzfläche. Bei dieser Methode werden tarifgemäß feste Versicherungswerte für das Wohngebäude vorgegeben, was letztendlich - wenn die Wohnfläche korrekt angegeben wurde - die Gefahr einer ungewollten Unterversicherung reduziert.

Um zu verhindern, dass die Wohnfläche zu gering angesetzt wird, setzt sich immer mehr eine neue konkretere Wohnflächendefinition durch. Hiernach ist die Wohnfläche die Grundfläche aller wohnraumähnlich ausgebauten Räume. Diese erfüllen i.d.R. Ausstattungsmerkmale wie:

  • beheizbar
  • wohnlicher Fußboden und Wände
  • Elektroinstallation
  • Fenster

Ausgenommen von der Wohnflächenberechnung sind dabei jedoch Treppen, nicht ausgebaute Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen.

Üblich ist es, dass im Laufe der Jahre die eine oder andere Veränderung am Grundstück bzw. Wohngebäude stattfindet. Diese Änderungen sind der Gebäudeversicherung stetig nachzumelden. Nur so wird im Schadenfall Ärger mit der Versicherung vermieden.

Ist die Elementarschadenversicherung sinnvoll ?

Durch die Elementarversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch naturbedingte Katastrophen entstanden sind, welche angesichts des Klimawandels regelmäßig zu hohen Gebäudeschäden führen. Insbesondere Überschwemmungsschäden führen die Statistik der Elementarschäden an. Die Folge ist eine restriktive Annahmepolitik zur Elementarzusatzversicherung für Kunden die in den letzten 10 bis 20 Jahren von einem Elementarschaden - insbesondere Überschwemmungsschaden - betroffen waren.

Die Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen,
  • Vulkanausbruch

Die Unwetterkatastrophen nehmen in den letzten Jahren stetig zu. Für viele Hauseigentümer ist insbesondere das Risiko von Überschwemmungen und Schneedruck nicht zu unterschätzen. Erdrutsche und Lawinenabgänge sind als Gefahren für Häuser in den Gebirgsgegenden Deutschlands in Betracht zu ziehen. Aber auch der witterungsbedingte Rückstau verursacht in vielen Häusern beachtliche Schäden nach massenhafte Niederschläge. Hier ist der Abschluss einer Elementschadenversicherung sinnvoll.

Versicherungsschutz für Nebengebäude, Grundstücksbestandteile

Klassischer Weise gilt der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausschießlich für das im Vertrag bezeichnete Wohngebäude. Nebengebäude und andere Grundstücksbestandteile sind nur dann mitversichert, wenn diese im Vertragswerk entsprechend benannt sind und bei der Prämienberechnung Berücksichtigung fanden.

So sind kleine Gartenhäuser bis 15qm Grundfläche bei vielen besseren Tarifen meist automatisch mitversichert. Weitere Grundstücksbestandteile werden in den Bedingungswerken abschließend aufgezählt und gelten dann unter der Maßgabe, dass diese mit dem Versicherungsgrundstück fest verbunden sind, als mitversichert. Hierzu zählen meist: Hundehütten, Briefkästen, Grundstücksbegrenzungen, Tore, etc. Fazit: Was nicht benannt ist, ist auch nicht automatisch versichert.

Den Versicherungsschutz für auf dem Grundstück befindliche Garagen gilt es ebenfalls auf Korrektheit zu prüfen. So kann ein Nebengebäude, welches als Garage genutzt wird, nicht automatisch als Garage versichert werden. Einige Versicherer definieren eine Garage streng nach den Regelungen der Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Nebengebäude mit Garagenstellplatz und weiteren Nebenräumen, z.B. Hobbywerkstatt oder Partyraum, muß fast immer als Nebengebäude versichert werden. Ergebnis: Das Nebengebäude hat meist einen höheren Versicherungswert mit allen Konsequenzen für die dann zu zahlende Prämie zur Gebäudeversicherung.