Betriebshaftpflichtversicherung

In vielen Gemeinden und Städten Deutschlands steigt die Anzahl der Gewerbeanmeldungen sowie der Personen, die den Schritt in die eigene Selbständigkeit wagen. Dabei sollte für jeden Selbständigen oder Freiberufler in diesem Zusammenhang stets der Abschluß einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden. Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen, ob gewerbetreibend, industriell herstellend oder im verarbeitenden Bereich tätig, Handwerksbetriebe und auch für Freiberufler eine elementare Absicherung.

Haben sich doch in den letzten Jahren Forderungen auf Schadenersatz gegenüber Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende drastisch erhöht. Selbst bei professionellster Durchführung des Auftrages gegenüber dem jeweiligen Kunden, können Fehler nicht immer völlig ausgeschlossen werden. Dabei ist es zudem wichtig zu erwähnen, dass der Inhaber des Betriebes auch für Schäden haftet, die von seinen Mitarbeitern verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen, den Selbständigen oder den Freiberufler, im Schadensfall vor möglichen finanziellen Konsequenzen und hohen Schadenersatzforderungen.

Unterschiedlichste Risiken - eine Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird speziell für die ausgeübte berufliche Tätigkeit abgeschlossen. Dies erscheint logisch, da ein Hotel- und Gaststättenbetrieb andere Risiken in sich bürgt, als ein Handwerksunternehmen oder ein Händler. Während ein Bürobetrieb über die Betriebshaftpflichtversicherung vordergründig das sog. Betriebsstättenrisiko absichert, besteht bei einer Gaststätte ggf. die Gefahr, dass ein Gast infolge verdorbener Speisen schwer erkrankt. Ein Händler haftet für Mängel oder Schäden an der verkauften Ware in bestimmten Umfange im Rahmen der Produkthaftung. Bei einem Handwerker besteht ggf. die Gefahr eines Tätigkeitsschadens.

Die Risiken, die über eine Betriebshaftpflicht absichert werden können, sind somit vielfältig. Deshalb ist die korrekte Angabe der zu versichernden Tätigkeit unumgänglich.

Schadenbeispiele zur Betriebshaftpflicht
  1. In einer Gaststätte stolpert beim Bedienen der Gäste eine Kellnerin unglücklich und schüttet Rotwein auf die Bluse eines weiblichen Gastes.
  2. Ein Handwerker bohrt ein Loch in die Wand und beschädigt dabei eine Wasserleitung. Auf Grund des austretenden Wassers, wird die Trockenbaukonstruktion im Raum beschädigt und muss erneuert werden.
  3. Ein Kunde stürzt beim Betreten Ihrer Therapiepraxis über den im Eingangsbereich liegenden Teppich. Dabei bricht sich der Kunde das linke Handgelenk. Die Krankenversicherung wendet sich im Rahmen des Regressanspruches in Höhe der Behandlungskosten an Sie. Nach Prüfung des Schadens übernimmt Ihrer Betriebshaftpflicht die Behandlungskosten der Kundin in voller Höhe.
Was sind die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung?

Gerade für kleine und junge Unternehmen können selbst geringe Schäden schnell schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, da hier oftmals die finanzielle Sicherheit noch nicht ausreichend vorhanden ist. Unseres Betriebshaftpflicht Vergleich bietet für über 100 verschiedene gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten überaus preiswerten Versicherungsschutz.

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