Versicherungslexikon
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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Glasversicherung - optionaler Bestandteil der Hausratversicherung

Eigenständige Versicherung für Schäden an der Verglasung.
Die Glasversicherung ersetzt Schäden unabhängig von ihrer Ursache. Der Versicherungsumfang geht damit über den der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung hinaus, die nur bestimmte Gefahren wie Feuer und Hagel abdecken. Da ein Glasschaden jedoch kaum ein existenzielles Risiko darstellt, ist diese Versicherung kein Muss.