Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Versichert sind hier eventuelle Haftpflichtansprüche gegen den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks, sofern dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Haus- und Grundbesitzer können laut Bürgerlichem Gesetzbuch für Schäden in Haftung genommen werden, die durch ihr Eigentum entstehen. Auch hier gilt der Grundsatz: Jeder Bürger, der Gefahrenquellen schafft, muss auch durch notwendige Vorkehrungen Vorsorge treffen, drohende Gefahren von seinen Mitmenschen abzuwenden.

Wie schnell man als Haus- oder Grundbesitzer für Schäden, die durch Immobilieneigentum entstanden sind, haftbar gemacht werden kann, verdeutlicht ein einfaches Beispiel:

Der Eigenheimbesitzer hat den Gehweg vor seinem Grundstück bei Schneefall nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und verletzt sich erheblich.

Eine Person stürzt auf der Treppe, weil diese nicht im ordnungsgemäßen Zustand ist, und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend.

Bei Sturm werden Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto.

Verantwortlich für den Schaden ist der Hausbesitzer. Er muß Kraft Gesetz für den gesamten Schaden aufkommen, in Höhe des Gesamtschadens. Hierzu wird auch sein Vermögen für eine entsprechende finanzielle Entschädigung herangezogen.

In der Privathaftpflichtversicherung, ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für das vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung i.d.R. eingeschlossen.

Wir empfehlen aus diesem Grunde beim Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio Euro.

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