Hausrat in beruflich genutzten Zimmern
Auch zu Hause beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware, somit also nicht für den Weiterverkauf bestimmt, sind.