Der Forderungsrechtsschutz für Firmen, Selbständige und Freiberufler

Warum wird Forderungs-Rechtsschutz geboten?

Für selbständig tätige Personen oder auch Unternehmen bietet die Rechtsschutzversicherung gem. §28ARB (Firmenrechtsschutz, oder auch Unternehmensrechtsschutz) mit allen ihren optionalen Vertragsgestaltungen eine optimale Versicherungslösung. Der Versicherungsnehmer (Selbständig oder freiberuflich tätige Person oder auch Unternehmen) genießt im Rahmen dieser Rechtsschutzabsicherung bei einer Vielzahl möglicher rechtlicher Streitigkeiten Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz ist jedoch nicht bei allen rechtlichen Angelegenheiten gegeben. Konkrete Ausschlüsse findet man in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der jeweiligen Rechtsschutzversicherung vor.

Nicht versichert in der Firmenrechtsschutzversicherung sind insbesondere Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Unternehmenszweck dienen.
Zahlungssäumige Kunden kennt wohl jeder Unternehmer. Egal ob es sich um die Forderung eines Steuerberaters gegenüber seiner säumigen Mandantin, oder um offene Rechnungen eines Weinhandelsunternehmens handelt. Außergerichtliche Forderungen gegenüber säumigen Kunden sind im Rahmen des Fimenrechtsschutzes in der Regel nicht versicherbar.

Auf Grund der vorgenannten Problematik bietet der Forderungsrechtsschutz jedoch dem Unternehmer die Möglichkeit, offenstehende berechtigte Forderungen eintreiben zu lassen.

 

Derzeit gebotener Forderungsservice im Rahmen der Firmenrechtsschutz

Zwischenzeitlich bieten fast alle Rechtsschutzversicherer im Rahmen der Firmenrechtsschutz gem. §28ARB ihren Kunden ein kostenfreies Forderungsmanagment . Jedoch genießen Rechtsschutzversicherte in der Regel nur Sonderkonditionen bei den jeweilig tätigen Inkassounternehmen und müssen in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Weiterhin gilt zu beachten, dass nur berechtigte und nicht bestrittene Forderungen über diesen Inkasso-Service betrieben werden können.

Sonderangebote mit Firmenvertragsrechtsschutz

Wenn auch bei den meisten Rechtsschutzversicherungen der Firmenvertragsrechtsschutz für Streitigkeiten aus gewerblichen Verträgen (Liefer- und Leistungsverträgen) nicht versichert werden, können wir unseren Kunden auf Anfrage bei einigen wenigen Rechtsschutzversicherern einen derartigen Versicherungsschutz bieten. Nutzen Sie bei Interesse unser Kontaktformular.