Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung gehört zu den Haftpflichtversicherungen, die zwingend abgeschlossen werden müssen. Das gilt für Personen, die einen Jagdschein lösen oder dessen Verlängerung beantragen möchten, der zur Jagdausübung berechtigt. Die Jagdhaftpflichtversicherung versichert nicht nur private Jäger, sondern auch Jagdpächter, Jagdaufseher und Jagdherren, die eine Jagd veranstalten, oder auch Falkner, die einen Falknerjagdschein lösen möchten. Um Jagdwaffen behalten zu dürfen, sind auch ehemalige Jäger verpflichtet, den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Versicherungszusage muss eine entsprechende Laufzeit aufweisen, die der Gültigkeitsdauer des Jagdscheins entsprechen muss. Ein Jahres-Jagdschein kann für die Dauer von ein, zwei oder auch drei Jahren ausgestellt werden, wobei es auch Tages-Jagdscheine mit einer Gültigkeitsdauer von vierzehn Tagen gibt.
Die Mindestversicherungssummen sind für die Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen 500.000 Euro für Personenschäden sowie 50.000 Euro für Sachschäden. Allerdings sind höhere Versicherungssummen empfehlenswert, da auch ein Jäger nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unbegrenzt für von ihm verursachte Schäden haftet. Mit einer Jagdhaftungsversicherung sind Schäden versichert, die der Inhaber eines Jagdscheins schuldhaft Dritten in Ausübung der Jagd zufügt. Neben der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden können über die Jagdhaftpflichtversicherung auch jagdlich brauchbare Hunde, Forderungsausfälle, Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Beschädigung und das Abhandenkommen fremder Sachen, der Besitz und der Gebrauch von Schusswaffen und Munition, der Betrieb von jagdlichen Einrichtungen sowie das Halten und der Gebrauch von Beizvögeln und Eulen versichert werden. Das sind nur einige der Leistungsmerkmale in der Jagdhaftpflichtversicherung, die je nach Anbieter variieren.