Mediation mit Rechtsschutzversicherung
Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das der konstruktiven Beilegung eines Konfliktes dient. Durch das in mehrere Phasen gegliederte Verfahren führt ein Mediator als unabhängiger und allparteilicher Dritter, der die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Das Mediationsverfahren endet mit einer Mediationsvereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen der am Verfahren beteiligten Konfliktparteien entspricht. Die Mediation ist insoweit eine Form der außergerichtlichen Konfliktregelung, die auch im Versicherungswesen Anwendung findet. Ihre wichtigste Grundidee ist die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, die am besten wissen, welche Lösungen für die Beilegung des Konfliktes zur Verfügung stehen. Insoweit ist die Mediation von einem Schiedsspruch zu unterscheiden, dessen Ergebnis von einem Dritten beschieden wird. Die Mediation unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen, Formzwängen und Vorgaben, wobei ihre Grundsätze von der Centrale für Mediation mit Sitz in Köln in einer Verfahrensordnung zusammengefasst wurden.