Mietrechtsschutz

Steigende Mieten durch Modernisierungsmaßnahmen oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sind nur einige der Konflikte die zwischen Mieter und Vermieter entstehen können. Viele Mieter scheuen sich jedoch vor einer rechtlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vermieter. Grund hierfür sind oftmals die durch den Rechtsstreit in Verbindung stehenden hohen Prozesskosten.

Der Mietrechtsschutz - auch Wohnungsrechtsschutz genannt - ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem. §29ARB speziell für Mieter einer Wohneinheit. Er leistet finanzielle Unterstützung im Falle eines Rechtsstreites zwischen Mieter und Vermieter.
Das Leistungsspektrum des Mietrechtsschutzes ist recht umfassend. Mögliche zu nennende Schadenangelegenheiten sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  • Kündigung der Mietwohnung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnung
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Eingenbedarfskündigung durch Vermieter
  • Rückforderungsansprüchen die Kaution betreffend

Der Mietrechtsschutz als besondere Form des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes ist in der Regel in Verbindung mit anderen Rechtsschutzarten kostengünstig versicherbar. Hierzu zählen üblicherweise:

Wer den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz nach §29 zur Absicherung seiner selbstbewohnten Wohnimmobilie oder Mietwohnung als Einzelvertrag versichern möchte, bezahlt oftmals ca. 100 Euro je Police. In Kombination mit den vorgenannten Rechtsschutzarten kann sich der Prämienanteil schnell auf 1/3 reduzieren. Zum versicherten Personenkreis gehören: Versicherungsnehmer in Eigenschaft als Mieter, Pächter, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der angegebenen Wohneinheit.

Mietrechtsschutz ohne Wartezeit

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtschutzbausteinen wird der Mietrechtsschutz nur mit einer Wartezeit von 3 Monaten angeboten. Ein kleiner Vorteil stellt hierbei der Mietrechtsschutz der NRV Rechtsschutz-Versicherung dar. Dieser ist nur mit einer Wartezeit von 2 Monaten versehen. Die Wartezeit bedeutet, dass ausschließlich Streitigkeiten versichert werden, die ursächlich nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sind.

Eine Mietrechtsschutz ohne Wartezeit ist nur im Rahmen eines Versichererwechsel möglich. Bei nahtlosem Übergang des
Versicherungsschutzes zum neuen Versicherer wird i.d.R. auf eine erneute Wartezeit verzichtet, sofern der Mietrechtsschutz bereits versichert war.

Seit Anfang 2018 bietet die ARAG mit dem "Mietrechtsschutz sofort" eine Mietrechtsschutz ohne Wartezeit an. Jedoch sind hier Jahrespreise von mind. 250 Euro bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren vorgesehen. Geht man davon aus, dass der Mietrechtsschutz als Bestandteil des Privatrechtsschutz nur 40 - 60 Euro je nach Versicherer und Angebot kostet, erscheint der sofortige Schutz recht teuer eingekauft. Wer rechtzeitig vorsorgt - der spart viel Geld.