Versicherungslexikon
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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Nebengebäude

Nebengebäude werden in unserem Vergleichsrechner nicht einzeln berücksichtigt und müssen oftmals separat im Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Jedoch bieten einzelne Tarife beitragsfreien Versicherungsschutz für Nebengebäude bis zu einer begrenzt definierten Nutzfläche. Diese ist von Gesellschaft zu Gesellschaft und auch vom jeweiligen Tarif individuell abhängig.

Üblicherweise dürfen Nebengebäude in solchen Fällen jedoch keinen maßgeblichen Flächenanteil einnehmen. So sind bei vielen Gebäudeversicherungstarifen Nebengebäude mit einer Nutzfläche von 15qm bis 60qm beitragsfrei mitversichert.

Nebengebäude mit einer darüber hinausgehenden Nutzfläche müssen generell separat versichert werden.

Es empfiehlt sich in jedem Falle, die Mitversicherung von Nebengebäuden mit dem jeweiligen Versicherer abzustimmen.

Ehemals oder auch noch aktiv landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude oder Holzhäuser wird die Mitversicherung häufig versagt.

Was ist bei Versicherungsabschluss zu beachten

Schauen Sie sich die Bedingungen zur Gebäudeversicherung genau an. Es gibt die unterschiedlichsten Regelungen am Markt, ob und wie ein Nebengebäude mitversichert ist.
Ohne einem Experten, z.b. Versicherungsmakler, ist dies für einen Laien kaum erkennbar.