Ärzterechtsschutz Versicherung - notwendige Ergänzung zur Haftpflicht
Drei Anrufe, zwei Ausflüchte, ein Kloß im Hals. Dr. Müller starrte auf den Telefonhörer, in der Praxis hängt der Geruch von Desinfektionsmittel. 3.000 Euro offen – seit Monaten. Als der Anwalt endlich loslegt, dreht der Privatpatient den Spieß um: angeblich Behandlungsfehler, dazu ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Berufshaftpflicht verweist auf intensive Prüfung des Sachverhaltes. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – und plötzlich steht Müller nicht alleine im Wind.
Eine fiktive Szene, passiert aber öfter, als man denkt. Viele Ärzte fühlen sich sicher, weil die Berufshaftpflicht auf dem Schreibtisch liegt. Sie ist wichtig und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie ist nicht die ganze Geschichte. Wir klären auf.
Warum reicht die Berufshaftpflichtversicherung nicht allein?
Zwei Versicherungen, zwei Welten. Die Haftpflicht reguliert Patientenschäden, wenn der Vorwurf berechtigt ist, und wehrt ihn ab, wenn er es nicht ist. Sie ist der Airbag für zivilrechtliche Ansprüche – und hat ihre Grenze dort, wo der Staatsanwalt klopft, Behörden vor der Tür stehen oder Forderungen und Rechte nur noch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes errungen werden können.
Strafrechtliche Ermittlungen? Nicht ihr Revier. Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Nicht ihr Thema. Zoff mit dem Praxis-Vermieter? Ebenfalls nicht. Genau da kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Eine Ärzterechtsschutzversicherung finanziert die aktive Durchsetzung von Rechten: Widerspruch, Klage, Verteidigung – kurz, sie verschafft Handlungsspielraum.
Wenn der Staatsanwalt klingelt, raschelt nicht nur Papier. Die Hände werden trocken, der Puls steigt. Es liegt selten daran, dass Ärzte schlechter arbeiten. Patienten sind informierter, Ansprüche werden schneller geltend gemacht, und Ermittlungsbehörden müssen bei Verdacht tätig werden – selbst wenn am Ende nichts bleibt. Ein Vorwurf reicht: möglicher Behandlungsfehler, vermeintliche Schweigepflichtverletzung, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung nach einer Komplikation. Die Liste ist lang, die Kosten ebenso. Ein durchschnittliches Strafverfahren frisst rasch 20.000 Euro Anwaltskosten; über mehrere Instanzen schnell auch wesentlich mehr.
Warum Spezial-Strafrechtsschutz im Ärzterechtsschutz?
Spezial-Strafrechtsschutz im Ärzterechtsschutz greift bereits in der Ermittlungsphase. Das ist entscheidend, weil oft in den ersten Wochen die Weichen gestellt werden: Einstellung oder Anklage. Möglichkeit des Zuganges zu spezialisierten Anwälten, bezahlte Gutachten im Rahmen der Bedingungen.
Heute vertrauen Patienten ihrem Arzt heute nicht mehr ohne Weiteres. Bleibt der gewünschte Behandlungserfolg aus oder es ergeben sich sogar zusätzliche Komplikationen, steht schnell der Vorwurd eines Behandlungsfehlers mit strafrechtlichen Konsequenzen im Raum.
Gesetze und Verordnungen werden stetig komplizierter. In diesem Zusammenhang kann schnell der Vorwurf der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Raume stehen. Schnell schlimmer wird es beim Vorwurf der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Unterschlagung oder der Untreue Bezichtigung.
weitere Schadenbeispiele
Regelmäßig prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen Abrechnungen und gehen auch zunehmend in den Regress wegen vermeintlich unnötig abgerechneter Behandlungen oder überschrittener Budgets. Hier greifen einige Rechtsschutzversicherungen bereits außergerichtlich mit dem sog. Regress-Rechtsschutz-Baustein, die meisten Rechtsschutzversicherungen für Ärzte jedoch im Rahmen der sozialgerichtlichen Auseinandersetzung.
Streitigkeiten mit Angestellten und Mitarbeitern wegen Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Urlaubsanspruch und so weiter sind im Rahmen der Arbeitsgerichtsverfahren versichert.
Der Vermieter Ihrer Praxisräume kommt seinen Pflichten als Eigentümer bzgl. dringend erforderlicher Reparaturen nicht ordnungsgemäß nach. Es droht aus hygienerechtlicher Sicht u.U. die vorrübergehende Untersagung ihrer Praxistätigkeit.
Medizintechnik ist teuer. Ein Röntgengerät Ihrer Praxis fällt trotz mehrmaliger Reparatur aus. Es entwickelt sich ein gerichtlicher Streit mit dem Lieferanten oder Hersteller des Gerätes.
Hier bietet der Rechtsschutz Baustein für Hilfsgeschäfte & Nebenvertragsrechtsschutz den nötigen Kostenschutz.
Die privatärztliche Liquidation ist für viele Arztpraxen eine interessante wenn nicht sogar betriebwirtschaftlich wichtige Komponente. Was aber, wenn der Patient die Rechnung nicht bezahlt? Der im Ärzterechtsschutz integrierte Praxisvertragsrechtsschutz sorgt auch hier für den nötigen Kostenschutz wenn die Forderung vors Gericht geht.
Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne und nur wer was tut kann auch einen Fehler machen. Dafür sollte jede Firma eigentlich versichert sein. Was einfach klingt sieht in der Praxis oft ganz anders aus. Was ist, wenn der Putzdienstleister Ihrer Praxis bei Reinigungsarbeiten ein medizinisches Geräte beschädigt und Sie nun um den Schadensersatz der Reparatur- oder Ersatzkosten kämpfen müssen? Auch das ist ein klarer Fall für eine Ärzterechtsschutzversicherung.
Was kostet der Versicherungsschutz?
Sie sollten im Jahr, mit Beiträgen ab 400 Euro und in Abhängigkeit der Praxisgröße auch mit Beträgen über 1.000 Euro kalkulieren, denn je nach Umfang, Deckungssumme und Selbstbeteiligung. Umfassende Praxispakete liegen teils über tausend Euro.
In Relation wirkt es nüchtern: Ein Strafverfahren kostet schnell das Zehn- bis Zwanzigfache, eine Kündigungsschutzklage das Fünf- bis Zehnfache, ein Streit aus der Praxis Anmietung ist nicht viel günstiger.
Es ist eine der wenigen Versicherungen, bei der die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht fern jeder Realität liegt – und bei der der einzelne Schadenfall richtig ins Geld geht.
Ärzterechtsschutz nur für niedergelassene Ärzte?
Angestellt oder niedergelassen – andere Baustellen, gleicher Bedarf an Schutz. Angestellte Ärzte haben selten Ärger mit Regressen, dafür mit Dienstplänen, Zeugnissen, Befristungen. Eine ungerechtfertigte Kündigung trifft doppelt: emotional und finanziell. Arbeitsrechtsschutz nimmt das Kostenrisiko von den Schultern und ermöglicht die Kündigungsschutzklage, wenn es darauf ankommt.
Ärzterechtsschutz ist ein Baukasten. Selten passt ein Komplettpaket von der Stange. Niedergelassene Ärzte brauchen Vertragsrechtsschutz für Praxisangelegenheiten, Steuerrechtsschutz für Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und Sozialrechtsschutz für KV-Themen.
Angestellte benötigen vor allem Arbeitsrechtsschutz. Beide Gruppen sollten Strafrechtsschutz haben – das ist kein Luxus, sondern fast schon ein Pflichtbaustein.
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