Regress Rechtsschutz für Ärzte

Der Regress-Rechtsschutz ist ein zusätzlich zum Praxisrechtsschutz versicherbarer Rechtsschutzbaustein.

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozialgericht in Regressverfahren oder Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

Muss der Versicherungsnehmer (z.B Arzt) sich im Rahmen eines Regressverfahrens vor dem Sozialgericht verantworten, dann besteht generell über die Ärzterechtsschutzversicherung bzw. Praxisrechtsschutz auch ohne Abschluss des Regress-Rechtsschutzes bereits Kostenschutz im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz im Rahmen des Praxisrechtsschutzes besteht beispielsweise:

  • Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
  • Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem)
  • Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln

Einige Versicherer begrenzen die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Regress-Zusatzversicherung nur auf niedergelassene Ärzte.

Die Höhe der Kostenübernahmen je Rechtsschutzfall variieren je nach Versicherer üblicherweise zwischen 500 Euro und 1000 Euro je Quartal. Eine im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht auf die Entschädigungsleistung angerechnet.