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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Regress Rechtsschutz für Ärzte

Der Regress-Rechtsschutz ist ein zusätzlich zum Praxisrechtsschutz versicherbarer Rechtsschutzbaustein.

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozialgericht in Regressverfahren oder Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Hinweis

Muss der Versicherungsnehmer (z.B Arzt) sich im Rahmen eines Regressverfahrens vor dem Sozialgericht verantworten, dann besteht generell über die Ärzterechtsschutzversicherung auch ohne Einschluss des Regress-Rechtsschutzes bereits Kostenschutz im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was im Regress-Rechtsschutz zu beachten ist

Einige Versicherer begrenzen die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Regress-Zusatzversicherung nur auf niedergelassene Ärzte.

Die Höhe der Kostenübernahmen je Rechtsschutzfall variieren je nach Versicherer üblicherweise zwischen 500 Euro und 1000 Euro je Quartal. Eine im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht auf die Entschädigungsleistung angerechnet.

Auf Grund häufiger Streitfälle in den letzten Jahren, bieten führende Rechtsschutzversicherer zwischenzeitlich den Regress-Rechtsschutzes nicht mehr an. Weiterhin versichert bleiben jedoch gerichtliche Auseinandersetzungen.