Versicherungen schließt man ab, um vor evtuell eintretenden Schadensfällen finanziell abgesichert zu sein. Ob die abgeschlossene Versicherung aber qualitativ hält was sie verspricht, zeigt sich erst, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist und die Versicherung für den diesen aufkommen soll.
Die Vielzahl an Deckungskonzepten macht es für den Verbraucher nicht einfach, die Angebote zu vergleichen. Der Preis alleine kann nicht der Entscheidungsfaktor sein. Und sogenannte Deckungserweiterungen entpuppen sich oftmals als “Mogelpackungen”.
Die GDV-Statistik belegt, dass Kinder bei Unfällen besonders häufig (25,3%) Kopfverletzungen erleiden. Bei Fahrradunfällen sind insgesamt bei Erwachsenen und Kindern Kopfverletzungen mit 38% die häufigste
Nach den Musterbedingungen des GDV besteht nur unter sehr engen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen bei Gesundheitsschädigungen durch Infektionen. Ausgeschlossen sind Infektionen durch Insektenstiche oder sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
Versicherer bieten eine Reihe von Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Versicherungsschutz bei Lebensmittelvergiftung, bei erhöhter Kraftanstrengung, Taucherkrankheit, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, Strahlenschäden und Bewusstseinsstörungen durch Alkohol an.