Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
Dieser Rechtschutz ist der Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Ärzte und Heilberufe. Als regelmäßiger Bestandteil des Rechtsschutzes für diese Berufsgruppen, bietet er Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen ausschließlich vor Gerichten.
Es geht also um die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die mit der berflichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Im Gegensatz zu gewerblichen Absicherungen, sind hier Mindeststreitwerte oder hohe Selbstbeteiligungen nicht gegeben.
Welche Kosten werden übernommen
- Gesetzliche Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes.
- Sämtliche Gerichtskosten.
- Honorare für gerichtlich bestellte Sachverständige und Gutachter.
- Kosten der Gegenseite, falls der Prozess bspw. verloren geht oder Sie zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden
- Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
Welche Berufsgruppen können sich versichern
Diese Rechtsschutzversicherung gilt für freiberuflich tätige Personen und Unternehmen der Heilberufe-Branchen und kann vorrangig für folgende Berufsgruppen als Absicherung verwendet werden:
- Rechtsschutzversicherung für Ergotherapeuten
- Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten
- Rechtsschutzversicherung für Hebammen
- Rechtsschutzversicherung für Tierärzte
- Rechtsschutzversicherung für weitere medizinische Berufe (Zahnärzte, Augenärzte, Allgemeinmediziner, etc.)
- Krankenpfleger oder Altenpfleger
- Heilpraktiker
- Rechtsschutzversicherung für Apotheker, Optiker, Hörgeräte Akustiker - hier sind jedoch Einschränkungen zu beachten
Situation
Als Zahnarzt behandeln Sie einen Privatpatienten. Trotz Mahnungen ist dieser nicht bereit, Ihre Honorar-Rechnung in Höhe von 6500 Euro zu begleichen. Sie nehmen sich hierzu einen Anwalt, welcher Klage vor Gericht einreicht. Dank der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz ersparen Sie sich ein potentielles Kostenrisiko von mind. 3400 Euro.
Hintergrund
Versicherungsschutz wird vor deutschen Gerichten geboten. Dabei sind ab 5001 Euro Streitwert die Landgerichte zuständig. Hier besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Verlieren Sie den Gerichtsprozess oder die Gegenseite kann nicht zahlen, dann kommt die Gerichtskasse auf Sie zurück. Weitere Beispiel Schädenfälle sind:
- So müssen Sie klagen, wenn der Privatpatient Ihr Honorar nicht bezahlt
- eine Firma schafft es nicht, die gelieferten Spezialgeräte funktionsfähig zu erhalten.
- ein Röntgen Gerät funktioniert nicht einwandfrei und der Verkäufer lehnt den Austausch ab, so dass Sie auf Wandlung klagen müssen.
im Praxis-Vertrags-Rechtsschutz besteht regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten, was den rechtzeitigen Abschluss nötig macht.
