Termfixversicherung

Eine Termfixversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der Zeitpunkt für die Auszahlung der Versicherungssumme fest vereinbart ist.

Die besonderen Merkmale einer Termfixversicherung

Die Besonderheit der Termfixversicherung als kapitalbildender Lebensversicherung ist, dass sie Versicherungsleistung zu einem fest vereinbarten Termin ausgezahlt wird. Der fixe Termin kennzeichnet gleichzeitig auch das Ende der Vertragslaufzeit und wird im Versicherungsvertrag mit dem Hinweis "term-fix" festgeschrieben. Die Versicherungsleistung wird unabhängig davon erbracht, ob der Versicherungsnehmer noch lebt oder nicht. Gleiches gilt auch für die versicherte Person. Denn zu den charakteristischen Merkmalen der Termfixversicherung gehört, dass sie eben keinen Sparbuchcharakter hat, was den eigentlichen Sinn dieser Versicherung untergraben würde.

Wenn die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer vorzeitig ableben ...

Stirbt die versicherte Person beziehungsweise innerhalb der Vertragslaufzeit, stellt der Versicherungsnehmer naturgemäß seine Beitragszahlungen ein mit der Folge, dass die Termfixversicherung ab diesem Zeitpunkt beitragsfrei gestellt wird. Dennoch läuft der Vertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende der Vertragslaufzeit ungekündigt weiter. Das Deckungskapital wird ab diesem Zeitpunkt vom Versicherer bis zur Auszahlungssumme aufgefüllt. Das bedeutet, dass der Versicherer selbst die Beitragszahlungen leistet und im Zeitpunkt des festgelegten Auszahlungstermins die Versicherungssumme in voller Höhe an den Begünstigten ausgezahlt.

Stirbt derjenige, der die Beitragszahlungen leistet, vor dem Erreichen des Auszahlungstermins, erhält der Begünstigte, also das versicherte Kind, trotzdem die volle Versicherungsleistung zum vereinbarten Vertragsende, auch wenn die Beitragszahlungen durch den Tod des Versicherungsnehmers eingestellt worden sind.

Beispiele für eine Termfixversicherung

Mit der Termfixversicherung wird ein bestimmter Sachverhalt finanziell abgesichert. Diese zielgerichtete Absicherung konzentriert sich regelmäßig auf Kinder und Enkelkinder. Im Mittelpunkt des Versicherungsvertrags steht meist ein bestimmtes Ereignis, für das eine größere Summe aufgewendet werden muss. Deshalb wird im Versicherungsvertrag ein fester Termin vertraglich vereinbart, weshalb sie auch "Versicherung zu festem Termin" genannt wird. Beispiele sind eine Ausbildungsversicherung, eine Aussteuerversicherung oder Heiratsversicherung sowie weitere Versicherungen, mit denen Kinder für das Erwachsenenalter abgesichert werden sollen. Das bedeutet, dass die Beitragszahlungen regelmäßig von den Eltern oder Großeltern geleistet werden.