Überspannungsschäden in der Hausratversicherung

Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages. Beispiel: Durch einen Blitzschlag in die Antenne kommt es zu einem Überspannungsschaden an einem Fernsehgerät. Grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen, können jedoch durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden. Meist wird eine prozentuale Entschädigungsgrenze festgelegt.