Versicherungslexikon
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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Versicherte Gefahren

Versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die durch

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
  • Einbruchdiebstahl, Raub,
  • Vandalismus nach einem Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel

entstanden sind.

Es handelt sich hierbei um eine ausdrückliche Auflistung von versicherten Schadenursachen. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz für Schäden am Hausrat besteht, wenn der Schaden durch eine andere Ursache entstanden ist.