Versicherungslexikon
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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Versicherte Sachen

Versichert ist in der Hausratversicherung der gesamte Hausrat einer Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld und Wertsachen. Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Wasserfahrzeuge, Hausrat von Untermietern und Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind. Anzumerken ist, dass auch fremdes Eigentum, sofern es den Kriterien von Hausrat entspricht, mitversichert ist. So ist z. B. die geliehene Stereoanlage, die bei einem Brand zerstört wird, also versichert.