Wettbewerbsrechtsschutz

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht fällt unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Es handelt sich dabei um Angelegenheiten, die nur einen kleinen Kreis der Versichertengemeinschaft betreffen, in bestimmten Wettbewerbssituationen häufig auftreten und erfahrungsgemäß mit hohen Kosten verbunden sind. Der Ausschluss erfolgt im Interesse aller Versicherten an möglichst günstigen Prämien.

Jedoch weicht sich dieser Ausschluß in den Rechtsschutzbedingungen zwischenzeitlich auf. So bieten ARAG und Roland Rechtsschutz Ausschnittsdeckungen bei Streitigkeiten im Bereich des UWG. Dabei übernimmt z.B. die ARAG im Premiumtarif die entstehenden Kosten bis 6000 Euro.