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Firmenrechtsschutz

Wettbewerbsrechtsschutz

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht fällt üblicherweise unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Es handelt sich dabei um Angelegenheiten, die nur einen kleinen Kreis der Versichertengemeinschaft betreffen, in bestimmten Wettbewerbssituationen häufig auftreten und erfahrungsgemäß mit hohen Kosten verbunden sind. Der Ausschluss erfolgt im Interesse aller Versicherten an möglichst günstigen Prämien.

Jedoch weicht sich dieser Ausschluß in den Rechtsschutzbedingungen zwischenzeitlich auf. So bieten ARAG und Roland Rechtsschutz Ausschnittsdeckungen bei Streitigkeiten im Bereich des UWG.

Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht

Wenn Sie überrascht eine Abmahnung in den Händen, in der Ihnen z.B. vorgeworfen wird die Leistung eines Mitbewerbers nachgeahmt und angeboten zu haben, dann bietet der Wettbewerbsrechtsschutz hierfür den richtigen Versicherunsschutz. Sie können sich nun mit Hilfe eines Anwaltes wehren.

Aber auch, wenn Sie selbst der Meinung sind, ein Mitbewerber verhält sich nicht wettbewerbsgerecht, hilft Ihnen der Wettbewerbs-Rechtsschutz durch Unterstützung mit einen Anwalt.

ARAG Wettbewerbsrechtsschutz

Beinhaltet ist der Wettbewerbsrechtsschutz im Premium-Firmenrechtsschutz der ARAG-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer aus Düsseldorf übernimmt hier die Kosten bis 5 000 Euro je Streitfall. Eine Wartezeit besteht bei Neuabschluss für den Wettbewerbsrechtsschutz-Baustein nicht. Jedoch werden Kartell-rechtliche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

Roland Wettbewerbsrechtsschutz

Beinhaltet ist der Wettbewerbsrechtsschutz im Einschließbaren Gewerbe-Plus-Baustein der Firmenrechtsschutz der Roland-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer aus Köln übernimmt hier die Kosten bis 10 000 Euro im Jahr.