Widerrufsrecht

Unterschreibt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag voreilig oder unüberlegt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Widerrufsrecht Versicherungen Gebrauch machen. Rechtsgrundlage für das Widerrufsrecht Versicherungen ist § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Wann das Widerrufsrecht Versicherungen besteht und wann es erlischt

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann der Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer widerrufen werden. Der Widerruf Versicherungen muss nicht begründet werden, entscheidend ist die Einhaltung der Frist. Das gilt für alle Versicherungsarten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.

Ist bereits eine erste Prämie bezahlt worden, kann das Widerrufsrecht erloschen sein. Das Widerrufsrecht entfällt auch bei einer Versicherungsdauer von nur einem Jahr, wenn das Recht auf einen Widerspruch besteht oder ein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird, zum Beispiel bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch bei Lebensversicherungen, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen entfällt das Recht, den Vertrag zu widerrufen, sowie bei Versicherungen für ein bereits laufendes Gewerbe oder für eine freiberufliche Tätigkeit. Ist der Widerruf eines Versicherungsvertrages ausgeschlossen, tritt an die Stelle des Widerrufs ein Rücktrittsrecht.

Widerrufsrecht Versicherungen: Das Widerspruchsrecht

Sobald der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer per Post zugegangen ist, ist der zwischen ihm und dem Versicherer geschlossene Vertrag rechtlich wirksam. Mit einer Frist von 14 Tagen kann der Versicherungsnehmer widersprechen. Als Beweismittel sollte der Briefumschlag mit dem postalischen Datum aufbewahrt werden.

Die Widerspruchsfrist kann sich unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verlängern, wenn der Versicherer bestimmten Pflichten nicht nachkommt.

  • Handelt es sich zum Beispiel nach Abschluss mehrerer Versicherungen um einen sogenannten Paketvertrag, müssen die verschiedenen Prämien im Vertrag einzeln ausgewiesen sein.
  • Bei Lebens- und Rentenversicherungen muss ausdrücklich erklärt werden, dass eine Überschussbeteiligung nicht garantiert ist.
  • Bei einer privaten Krankenversicherung muss der Versicherer darauf hinweisen, dass sich steigende Behandlungskosten auf die Höhe der Prämienzahlungen auswirken können.

Der Versicherer ist außerdem verpflichtet, den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht zu informieren und ihm bei allen Versicherungsarten die kompletten Versicherungsbedingungen auszuhändigen. Dass er das getan hat, muss sich der Versicherer schriftlich bestätigen lassen. Tut er das nicht, verlängert sich das Widerspruchsrecht.

Widerrufsrecht Versicherungen bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen beträgt die Rücktritts- beziehungsweise Widerspruchsfrist 30 Tage. Das gilt neben Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auch für Versicherungsverträge mi einer Laufzeit von bis zu einem Jahr oder wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde. Ebenso wie der Widerruf eines Versicherungsvertrags muss auch der Rücktritt nicht begründet werden. Es reicht eine schriftliche Rücktrittsverklärung aus, die dem Versicherer innerhalb einer Frist von 30 Tagen zugegangen sein muss.