Abwehr von Schadenersatzansprüchen in der Haftpflicht
Der Versicherer übernimmt im Rahmen des Versicherungsschutzes in einer Haftpflichtversicherung gleichzeitig die Aufgabe der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, sofern diese unberechtigt an den Versicherungsnehmer gerichtet wurden.
Diese Abwehr erfolgt sogar im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier stellt der Versicherer den Versicherungsnehmer finanziell frei.