Aquarien und Hausratversicherung

Für Besitzter von Aquarien stellt sich oftmals die Frage, ob diese im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.
Hierzu muss in Bezug auf die in der Hausratversicherung versicherten Grundgefahren, wie Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel, Raub oder Einbruchsdiebstahl, festgesellt werden, die Mitversicherung nur teilweise gegeben ist.

Grundsätzlich gehört erst einmal das Aquarium zum versicherten Hausrat. Wird dieses durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, so ist hierfür Versicherungsschutz gegeben. Dies gilt auch für den Inhalt der Aquarien.

Was ist jedoch, wenn ein Aquarium zerbricht und infolge dessen, das Wasser austritt und Schäden am Hausrat anrichtet?
Wasserschäden können schnell einige Tausend Euro ausmachen, wenn Fußbodenbeläge, Einrichtungsmöbel nehmen dauerhaft Schaden nehmen.

Derartige Schäden durch auslaufendes Wasser aus Aquarien sind nur dann mitversichert, wenn dies besonders in den Bedingungen zur Hausratversicherung erwähnt wird. Neben dem Wasser aus Aquarien wird oftmals auch Wasser aus Wasserbetten diesem Sachverhalt gleich gestellt. Generell hilft hier ein Vergleich der Hausratversicherungen. Denn ein separater Einschluss von auslaufenden Wasser aus Aquarien ist oftmals nicht möglich. Zwischenzeitlich bieten jedoch viele Hausrattarife die Mitversicherung dieser Schäden.

Das kaputte Aquarium selbst kann über eine Glasversicherung versichert werden. In solchen Fällen ist dann auch der klassische Glasbruch des Aquariums versichert.