Haftpflichtversicherung für Drohnen

Tatsächlich wissen viele Hobbypiloten nicht, dass seit 2005 für unbemannte Flugobjekte und auch für Drohnen eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Entsteht ein Schaden durch eine Drohne, ist der Drohnenpilot haftbar und muss für den Schaden aufkommen. Der kann sehr schnell enorme Summen erreichen nämlich dann, wenn durch eine abstürzende Drohne ein Verkehrsunfall verursacht wird. Nicht immer ist der Abschluss einer separaten Drohnenversicherung notwendig. Einige Versicherer bieten private Haftpflichtversicherungen an, die unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Drohnen verursachte Schäden mitversichern. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass das unbemannte Flugmodell ausschließlich privat genutzt werden und dass das Fluggewicht fünf Kilogramm nicht übersteigen darf.

Werden die Voraussetzungen der privaten Haftpflichtversicherung nicht erfüllt, bedarf es einer separaten Drohnenversicherung. Sie ist vor allem dann unentbehrlich, wenn es sich um die gewerbliche Nutzung von Drohnen handelt. Wird ein Fluggerät privat und gewerblich eingesetzt, gibt es eine Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung. Für Gewerbetreibende gibt es neben der Drohnenversicherung auch die sogenannte Drohnen-Allgefahrenversicherung, bei der es sich um eine Kaskoversicherung für Drohnen handelt.

Trotz einer Drohnenversicherung sollte die Intention eines Hobbypiloten darauf gerichtet sein, keine Schäden zu verursachen. Dafür gibt es bestimmte Verhaltensmaßregeln. Dazu gehört, dass eine Flughöhe von mehr als 100 Meter nicht überschritten werden darf, wobei Fluggeräte ohne Flugerlaubnis nicht höher als 50 Meter fliegen dürfen. Bei einem Startgewicht von mehr als fünf Kilogramm, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis, wobei die gewerbliche Nutzung einer Genehmigung bedarf. Eine Flugerlaubnis braucht, wer die Drohne weiter als 300 Meter vom eigenen Standpunkt entfernt fliegen lässt. Außerdem gibt es Flugverbotszonen, die je nach Stadt variieren. Wer eine Drohne für Filmaufnahmen nutzt, muss die Privatsphäre und das im Grundgesetz geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht achten.

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