Gebäudeversicherung Elementarversicherung

Ist die Elementarversicherung notwendig oder nicht

Die Elementarversicherung wurde in den letzten Jahren wohl wie keine andere Versicherung so intensiv in der Öffentlichkeit besprochen. Insbesondere die verheerenden Elbhochwasser im Jahr 2002 sowie 2013 trugen mit hierzu bei.

Die Elementarschadenversicherung umfasst Schäden, die durch Naturgewalten wie Hochwasser oder Starkregen verursacht werden. Für Hauseigentümer, welche in einem Gebiet wohnen, in dem es öfter bspw. zu Überschwemmungen kommt, ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Insbesondere die nach einem solchen Schadenereignis anstehenden enormen Trocknungskosten und Sanierungskosten des Gebäudes machen den Abschluss einer derartigen Elementarversicherung notwendig. Eine finanzielle Unterstützung durch den Deutschen Staat ist in den allermeisten Fällen nicht mehr zu erwarten.

Dabei ist es für Privatkunden nur möglich, diese Versicherung als Ergänzung zu einer bestehenden Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abzuschließen.

Elementarschäden was gehört dazu

Die Elementarschadenversicherung ist üblicherweise mit nachfolgend genannten Elementargefahren versichert. Da jedoch auch in der Elementarschadenversicherung abweichende Regelungen möglich sind, sollte das Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers für die genaue Definition herangezogen werden.

1. Erdbeben

=> naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern

2. Erdsenkung

=> eine naturbedingte Absenkung des Erdbodes über naturbedingte Hohlräume

3. Erdrutsch

=> ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- und Gesteinsmassen

4. Lawinen

=> an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen

5. Überschwemmung

=> Überberflutung des Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen

6. Schneedruck

=> Die Folgen der WIrkung des Gewichtes von Schnee- oder Eismassen

7. Vulkanausbruch

=> eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen

Die Hauptgefahren in Deutschland sind Elementarschäden infolge von Überschwemmung. Aus diesem Grunde ist bei Beantragung des gewünschten Versicherungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung jeder Risikoort in Abhängigkeit von Postleitzahl, Ort, Strasse und Hausnummer durch die Versicherungswirtschaft einer konkreten Risikozone (ZÜRS Zone) zugeordnet und prämienmäßig eingeordnet. Einige Gebäudeversicherungen versichern bis zur ZÜRS 3 ohne Probleme. 

Elementarversicherung Rückstau

Insbesonders starke Regenfälle ergießen sich in der Frühlings- und Herbstzeit über das Land. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr abführen, kann das Wasser über die sog. „Rückstauebene“ steigen.

Gebäude, die an einem Hang gebaut wurden, oder generell unterhalb dieser „Rückstauebene“ liegen, sind dann besonders gefährdet. Das aufgestaute Wasser sucht sich dann seinen eigenen Weg über Sanitäreinrichtungen oder andere Abwasseranschlüsse innerhalb der Häuser.

Versicherungsschutz ist hier nur innerhalb der Elementarschadenversicherung möglich. Diese muss jedoch konkret den Versicherungsschutz für Rückstauschäden einschließen.

Elementarversicherung kosten

Die Prämien in dieser Versicherungssparte sind in den letzten Jahren ebenfalls stark gestiegen. Betroffen hiervon sind vorallem risikogefährdete Versicherungsorte entlang von Flüssen. Hier kostet der Einschluß der Elementarversicherung einen Preisaufschlag von mind. 60% der Prämie der Gebäudeversicherung. Demgegenüber beträgt der Zuschlag für Orte, welche in der ZÜRS Zone 1 eingestuft sind, 25% bis 30% der Prämie der Gebäudeversicherung.