Entschädigungsgrenzen der Hausratversicherung

Höchstbetrag für die Entschädigung im Versicherungsfall.

Im Rahmen von Sachversicherungen gelten für einzelne Leistungsbereiche gesonderte Entschädigungsgrenzen.

So ist in der Hausratversicherung alles bis zur vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert abgesichert.

Wertsachen, die nicht gesondert in einem Tresor geschützt sind, werden jedoch maximal bis zur Höhe von 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme erstattet.

Ähnlich ist es mit Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung, die meist nur bis zu fünf Prozent der Gesamtversicherungssumme eingeschlossen sind.

Entschädigung

In der Hausratversicherung wird dem Versicherungsnehmer bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls ersetzt; bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung.

Entschädigungshöchstgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme. Versicherte Kosten werden jedoch i.d.R. bis zu 10 % auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Für Wertsachen gelten separate Entschädigungsgrenzen.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert im Schadenfall, so erfolgt eine Anrechnung der Unterversicherung, es sei denn der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung.

Entschädigung für Bargeld

Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld betragen bei den meisten Versicherern 1000,-- bis 1500,-- Euro, für Urkunden 2500,-- bis 5000,-- Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck höchstens 20.000,--Euro.