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Ab 2007 können die durch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit verursachten Kostn nicht mehr wie bisher als Werbungskosten zusätzlich zur Entferungspauschale geltend gemacht werden.
Eltern erhalten ab 2007 für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bisher wurde Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2006 einen Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Hiernach sieht der Gesetzentwurf umfangreiche Änderungen bei der Beteiligung der Versicherten an stillen Reserven des Versicherers und bei der Berechnung des Rückkaufwerts von Lebensversicherungen vor.
Das Gesetz soll zum 1.1.2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet die folgenden Kernpunkte: