Erhöhte Versicherungssummen in der KFZ Versicherung
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Der Gesetzgeber hat die Höchsthaftungssummen für die Gefährdungshaftung gem. §12 StVG deutlich erhöht. Sie betragen jetzt:
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Abbildung: KI-generiert
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Der Gesetzgeber hat die Höchsthaftungssummen für die Gefährdungshaftung gem. §12 StVG deutlich erhöht. Sie betragen jetzt:
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Nach Information des GDV erwartet rund 70 Prozent aller Autofahrer im kommenden Jahr eine andere Typenklasse. Damit ist jedoch nicht zwangsweise eine Änderung der Zahlprämie verbunden. Diese wird bestimmt durch weitere Nutzungs- und Risikomerkmale, wie Fahrzeugalter, Kilometerfahrleistung, Wohneigentum, etc.
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(epn) 10.000,– € Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den eigenen VN bei Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht
Verursacht der alkoholisierte Fahrer einen Verkehrsunfall und ....
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In Niedersachsen wurde vor ca. 2 Jahren ein Modellversuch „Begleitetes Fahren 17″ gestartet.
Mittlerweile haben sich die meisten Bundesländer dieser vielversprechenden Maßnahme angeschlossen. In den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (Hessen startet am 01.10.2006) und in der Hansestadt Hamburg wird das neue Konzept bereits praktiziert wird.