Tarif-Dschungel in der Unfallversicherung

Die Vielzahl an Deckungskonzepten macht es für den Verbraucher nicht einfach, die Angebote zu vergleichen. Der Preis alleine kann nicht der Entscheidungsfaktor sein. Und sogenannte Deckungserweiterungen entpuppen sich oftmals als “Mogelpackungen”.

Wir haben hier einen Punkt herausgegriffen, bei denen sich die Unterschiede erst bei genauerem Hinsehen zeigen. Im Leistungsfall können sich hieraus für den Kunden aber ganz entscheidende Unterschiede ergeben.

Progressionsstaffel ist nicht gleich Progressionsstaffel

Ein Vergleich verschiedener Tarife funktioniert nur unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Gliedertaxe und Progressionstabelle, hier am Beispiel mit der 500%-Progression verdeutlicht:
Bei Verlust/Funktionsunfähigkeit eines Fußes wird der Invaliditätsgrad mit 50% eingeschätzt. Die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung bei Versicherer A beträgt 150%, weitere leisten hier 100%. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro bedeutet dies, dass Versicherer A 150.000 Euro bei Schaden und alle anderen 100.000 Euro zahlen. Höhere Progessionsstaffeln von z. B. 600% bedeuten nicht zwangsläufig eine höher Leistung. Es gibt Versicherer, welche hier für den Verlust/Funktionsunfähigkeit des Fußes eine Invaliditätsleistung von 125.000 Euro zahlen. Hier sollten Sie also auf jedenfall genauer auf eine positive Gestaltung der Gliedertaxe im Verhältnis zur Progression achten. Unser Vergleich der Unfallversicherung ist Ihnen hierbei gut behilflich.

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