Invaliditätsleistungen in der Unfallversicherung
Unter folgenden Vorraussetzungen zahlt der Versicherer nach einem Unfall die Invaliditätsleistung:
- die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
- die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
- der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
- die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.